Kündigung wegen Eigenbedarf
Verfasser: pr-gateway on Monday, 23 January 2017ARAG Experten über die beliebte Begründung für die Kündigung von Mietverhältnissen
Eigenbedarfskündigungen in Mietshäusern durch die Gesellschafter einer Investorengemeinschaft bleiben auch in Zukunft möglich. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) erst vor Kurzem entschieden (Az. VIII ZR 232/15). Für Mieter ist das keine gute Nachricht, denn Eigenbedarf ist die häufigste Begründung für die Kündigung eines Mietverhältnisses. Wann Eigenbedarf vorliegt und welche Rechte und Pflichten die Mieter und Vermieter haben, erläutern ARAG Experten.
Privilegierter Personenkreis
Der Vermieter kann Eigenbedarf geltend machen, wenn er seine Wohnung für sich selbst oder für Angehörige benötigt. Als Familienangehörige im Sinne des Gesetzes gelten zum Beispiel:
-Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel
-Geschwister
-Schwiegereltern
-Stiefkinder, Nichten und Neffen.
Ausnahmsweise ist eine Eigenbedarfskündigung auch für Personen möglich, die nicht mit dem Vermieter verwandt sind. Dazu gehören zum Beispiel Ehegatten, der nichteheliche Lebenspartner oder Haushalts- und Pflegepersonal.