Kleingarten: Rechtliche Infos für Hobbygärtner
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 15 March 2017ARAG Experten geben Tipps für Laubenpieper
Der Winter ist vorbei und die ersten warmen Sonnenstrahlen ziehen die Menschen hinaus ins Grüne. Glücklich können sich dann diejenigen schätzen, die ein Stück Garten an Haus oder Wohnung ihr Eigen nennen. Wer seine Vorstellung vom grünen Idyll indes nicht zu Hause verwirklichen kann, überlegt vielleicht, einen Kleingarten zu pachten. Angehende Schrebergärtner sollten wissen, welche Rechte und Pflichten das Gartenglück begleiten. Die ARAG Experten informieren über die rechtlichen Aspekte des Kleingartenlebens.
Der Kleingarten und die rechtlichen Aspekte
Wichtigste Rechtsgrundlage für das Leben im Kleingarten ist das Bundeskleingartengesetz (BKleingG). Es bestimmt unter anderem, wann ein Garten überhaupt als Kleingarten gilt: Er muss in einer Anlage mit mehreren Einzelgärten und gemeinschaftlichen Einrichtungen - also einer Kleingartenanlage - liegen und nicht erwerbsmäßig genutzt werden. Im BKleingG finden sich auch Sondervorschriften zum Vereinsrecht und zum Pachtvertrag, die ergänzend zu den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gelten.