BAG zur Benachteiligung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
Verfasser: pr-gateway on Friday, 3 February 2017BAG zur Benachteiligung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
Nicht jede Ungleichbehandlung von behinderten Arbeitnehmern stellt eine unzulässige Diskriminierung dar. Das zeigt ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 26. Januar 2017 (Az.: 8 AZR 736/15).
GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dürfen Arbeitnehmer u.a. nicht aufgrund ihrer Rasse, Geschlecht, Religion, Behinderung oder Alters benachteiligt werden. Dennoch ist nicht jede Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern ein Verstoß gegen das AGG. Das zeigt auch ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts.