Eingliederungszuschüsse für Zeitarbeit neu geregelt
Verfasser: pr-gateway on Friday, 27 May 2016
Schon seit einiger Zeit war in der Presse von der Rüge des Bundesrechnungshofes zu hören, in der die Zahlung von Eingliederungszuschüssen an Unternehmen der Zeitarbeit kritisiert wurde.
Mit Wirkung vom 20.05.2016 hat nun die Bundesagentur für Arbeit reagiert und die Bedingungen für den Eingliederungszuschuss verändert. Klar deutlich wird hierbei die Intention, Personaldienstleister von der Förderung mittels EGZ auszuschließen.
Verständlicherweise sorgt dies nicht zu Unrecht für Aufregung in der Zeitarbeitsbranche. Aber wie genau ist dieser Vorgang zu bewerten, welche Konsequenzen hat es im Alltag?
Zunächst bleibt festzustellen, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gegenüber der Süddeutschen Zeitung geäußert hat, es handele sich um einen Bericht, der weder normativen, noch legislativen Charakter besitzt . Selbstverständlich handelt es sich um einen Anhalt, um erkannte Fehlentwicklungen bei der Verwendung von Steuermitteln aufzuzeigen und dazu aufzufordern, Lösungen zu finden. Eine abschließende Regelung im Sinne einer Änderung der §§ 88-92 Sozialgesetzbuch III bleibt aber dem Gesetzgeber vorbehalten. Aus unserer Sicht ist mit einer solchen Änderung zumindest in dieser Legislaturperiode nicht zu rechnen.