Steuerzahlung trotz Einspruch
Verfasser: pr-gateway on Sunday, 12 June 2016Wie Sie unnötige Steuerzahlung beim Einspruch vermeiden
Steuerzahlung beim Einspruch
Sie haben einen Steuerbescheid erhalten und sind nach einer Prüfung dieses Steuerbescheides der Überzeugung, dass dieser Steuerbescheid falsch ist.
Es muss also ein Einspruch eingelegt werden, innerhalb der Einspruchsfrist von einem Monat. Aber auch bei der Einlegung eines Einspruches bleibt die festgesetzte Nachzahlung fällig und kann vom Finanzamt auch Vollstreckt werden.
Lesen Sie, was Sie machen müssen, damit die Steuernachzahlung bei Einlegung eines Einspruches nicht gezahlt werden muss:
Der Einspruch muss beim zuständigen Finanzamt innerhalb der Rechtsbehelfsfrist schriftlich eingelegt werden und muss die beanstandeten Sachverhalte genau beschreiben. Dem Finanzamt muss in dem Einspruchsschreiben dokumentiert werden, welche Fehler begangen wurden.
Außerdem ist ein weiterer wichtiger Antrag zustellen: der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.
Auch dieser Antrag ist schriftlich beim zuständigen Finanzamt zu stellen und die zu viel festgesetzte Steuer sollte beschrieben werden. Das Finanzamt soll nach § 361 der Abgabenordnung die Vollziehung des angefochtenen Steuerbescheides ganz oder teilweise aussetzen, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtsmäßigkeit des Steuerbescheides bestehen.