So verfassen Sie Ihr eigenhändiges Testament richtig
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 19 May 2016Fachanwältin Dr. Gabriele Sonntag rät: handschriftlich, lesbar, eindeutig und sicher aufbewahrt
Fürth - Ein Testament zu verfassen bedeutet, sich unmittelbar mit der Endlichkeit des eigenen Lebens zu beschäftigen. Deswegen schieben viele Menschen die unangenehme Arbeit so lange wie möglich vor sich her - oder verzichten ganz darauf. Liegt nach dem Tod kein Testament vor, wird das Erbe entsprechend der gesetzlichen Erbfolge unter den Hinterbliebenen aufgeteilt. Wer davon abweichen will, sollte seinen letzten Willen schriftlich festhalten. "Ab einem Alter von 16 Jahren darf man das eigene Testament beim Notar erstellen lassen. Volljährige können es eigenhändig selbst verfassen, müssen dabei aber einige Formalitäten unbedingt beachten", erklärt Dr. Gabriele Sonntag, Fachanwältin für Familien- und Verwaltungsrecht und Inhaberin der Fürther Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte.