Kündigung nach Krankheit erhalten - was Arbeitnehmer beachten sollten
Verfasser: pr-gateway on Saturday, 28 May 2016Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsecht, Berlin und Essen.
Treten bei Arbeitnehmern häufiger Erkrankungen auf, sorgen sie sich oftmals um den Bestand des Arbeitsverhältnisses. Wann droht eine Kündigung des Arbeitgebers, wie sind Arbeitnehmer vor einer solchen geschützt? Was gilt es bei einer Kündigung zu beachten?
Kein Kündigungsschutz im Kleinbetrieb
Arbeiten Arbeitnehmer in einem Kleinbetrieb mit regelmäßig weniger als zehn Mitarbeitern, hat es der Arbeitgeber mit einer Kündigung relativ einfach. Ein Kündigungsgrund muss nicht vorliegen, eine Krankheit des Arbeitnehmers ist ebenfalls kein Hinderungsgrund. Arbeitgeber müssen also nicht die Genesung des Arbeitnehmers abwarten. Wenn es darum geht, zu bestimmen, wie viele Mitarbeiter im Betrieb beschäftigt sind, werden Auszubildende nicht mitgezählt. Oftmals beschäftigt der Arbeitgeber aber auch vermeintlich selbstständige Mitarbeiter, bei denen es sich aber tatsächlich um Arbeitnehmer (Scheinselbstständige) handelt. Diese wiederum zählen durchaus. Es gilt also im Einzelfall genau zu überprüfen oder prüfen zu lassen, ob das Kündigungsschutz greift oder nicht.
Kündigung kann auch im Kleinbetrieb unwirksam sein