Regeln rund um das Parken
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 24 May 2016ARAG Experte Tobias Klingelhöfer klärt über Verkehrsregeln in puncto Parken auf.
Nicht nur das Einparken stellt manche Autofahrer vor eine schier unmögliche Aufgabe. Auch die zahlreichen Regeln rund um das korrekte Abstellen von Fahrzeugen sind in Deutschland mit einigen Fallstricken verbunden. ARAG Experte Tobias Klingelhöfer klärt über die wichtigsten Vorschriften auf.
Darf ich mir selbst eine Parkscheibe basteln?
Tobias Klingelhöfer: Theoretisch schon. Allerdings muss die Parkscheibe gewisse Voraussetzungen erfüllen, die in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt sind. Danach muss sie elf Zentimeter breit und 15 Zentimeter hoch sein. Die Scheibe muss zudem blau-weiß sein und darf nicht etwa auf der Vorderseite mit Blümchen oder sonstigen künstlerischen Effekten verziert sein oder gar Werbung tragen. Die Scheibe gehört dann gut sicht- und lesbar ins Auto und nicht etwa außen an den Scheibenwischer.
Darf ich beim Einstellen der Zeit schummeln?
Tobias Klingelhöfer: Beim Einstellen der Zeit ist darauf zu achten, den Zeiger auf die halbe oder volle Stunde zu stellen, keinesfalls dazwischen, sonst riskiert man ein Bußgeld von zehn Euro. Stellt man sein Fahrzeug beispielsweise um 11.10 Uhr ab, darf man auf 11.30 Uhr vorstellen. Ist es beim Parken 11.35 Uhr, darf man den Zeiger auf 12.00 Uhr vorrücken.
Darf ich die Parkscheibe weiterdrehen, wenn die Zeit abgelaufen ist?