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Lohnt sich Medientraining für Verbände?

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Lohnt sich Medientraining für Verbände?
Katharina Gerlach, medientrainer-berlin.de

Denn beim Medientraining geht es um zielgerichtete Kommunikation. Und die hilft in allen Lebenslagen weiter, besonders wichtig ist sie allerdings in Interviews oder bei Präsentationen. Denn hier haben Sie nicht viel Zeit, Sie sollten alles vorher geplant haben. Genau das tun wir im Medientraining.

Gerade Verbände nutzen die Medien und Journalisten als Partner für ihre Öffentlichkeitsarbeit. Sie werden bei aktuellen Themen angefragt, um als Gesprächspartner Informationen zu geben und gesellschaftlich relevante Diskussionen voranzubringen.
Die Öffentlichkeitsarbeit von Verbänden kann durch gute Interviews mit Journalisten verstärkt werden. Erfahren Sie im Medientraining, wie Journalisten (http://www.medientrainer-berlin.de/index.php?id=147)und die Medien funktionieren. Und üben Sie Interviews und Statements mit Videofeedback, denn nach einem schlechten Auftritt ist die Öffentlichkeit unerbittlich.

Höhe von Zuschlägen bei Nachtarbeit - aktuelles Urteil vom Bundesarbeitsgericht

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Zum Thema Nachtarbeitszuschläge liegt ein neues Urteil des Bundesarbeitsgerichts (09.12.2015, 10 AZR 423/14) vor. Was ist der Entscheidung zu entnehmen?

Fachanwalt Bredereck: Wir haben in unserer Beratungstätigkeit immer wieder mit dem Thema der Zuschläge zu tun. Das Bundesarbeitsgericht äußert sich jetzt im Urteil vom 09.12.2016 mal wieder zur Höhe von Zuschlägen. Schafft das Urteil klare Verhältnisse für die Zukunft?

Fachanwalt Dineiger: Das Urteil dreht sich um die Zuschläge für Nachtarbeit und liefert zunächst einmal insofern nichts Neues, als das Bundesarbeitsgericht seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, nach der Nachtarbeitszuschläge in Höhe von 25% in der Regel angemessen sind.

Fachanwalt Bredereck: Gibt es denn auch etwas Neues im Hinblick auf das Thema von Zuschlägen generell?

Fachanwalt Dineiger: Was die rechtliche Grundproblematik des Themas angeht liefert das BAG tatsächlich nicht wesentlich Neues. Wir sind die Problematik im Hinblick auf Zuschläge ja aus unserer Beratung gewohnt. Arbeitnehmer sind häufig überzeugt, dass auf alles, was über die normale Arbeitsleistung hinausgeht, Zuschlägen zu bezahlen sind, also etwa für Überstunden, Arbeit an Sonntagen oder Feiertagen o.ä.

Scheinselbstständigkeit: große Rechtsunsicherheit bei der Abgrenzung zu Selbstständigen

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Die Abgrenzung von Selbstständigen und Scheinselbstständigen bzw. Arbeitnehmern ist mit Sicherheit eines der unübersichtlichsten Problemfelder im Arbeitsrecht. Die Gerichte prüfen einzelfallbezogen, die Beurteilung ist dabei beinahe der Willkür der Gerichte ausgesetzt, könnte man sagen. Darüber hinaus gehen Arbeitsgericht, Finanzgerichte und Sozialgerichte auch noch von anderen Arbeitnehmerbegriffen aus. So kann natürlich keine Rechtssicherheit entstehen.

Einzelfallprüfung der Gerichte:

Die Überprüfung des Status von Selbstständigen / Scheinselbstständigen erfolgt nach der Abschaffung des ursprünglich gesetzlich geregelten Kriterienkatalogs bezogen auf den Einzelfall, wobei zahlreiche Indizien und Kriterien von den Gerichten gewichtet werden. Vieles hängt hier in der Regel davon ab, wer welche Kriterien an welcher Stelle beweisen kann. Dann stellt sich die Frage, wie das jeweilige Gericht diese Vielzahl an Kriterien im Einzelfall beurteilt.

Sicherheit kann es nur bei klaren Regelungen und entsprechender Umsetzung in der Praxis geben:

Hinweise für Arbeitnehmer zur Kündigung wegen des Alters oder mangelnder Leistungsfähigkeit

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Sorge um den Arbeitsplatz:

Wenn ältere Arbeitnehmer Probleme dabei bekommen, den Anforderungen an ihre Tätigkeit gerecht zu werden, machen sie sich angesichts jüngerer Konkurrenz häufig Sorgen um ihren Arbeitsplatz. Eine Kündigung haben sie allerdings kaum zu befürchten.

Alter stellt keinen Kündigungsgrund dar:

Arbeitgeber können nämlich eine Kündigung nicht auf das Alter des Arbeitnehmers selbst stützen. Eine Beendigung des Arbeitsvertrages ist regelmäßig erst mit Eintritt in das Rentenalter bzw. des Anspruchs auf eine Altersrente vorgesehen. Dabei soll hier dahinstehen, ob es sich bei solchen Regelungen überhaupt um wirksame Befristungen handelt. Eine Kündigung wegen des Alters hat jedenfalls kein Arbeitnehmer zu befürchten. Zumindest wenn der Arbeitnehmer in einem Betrieb mit regelmäßig mehr als zehn Mitarbeitern tätig ist und somit Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz genießt, wäre eine solche Kündigung wegen des Alters unwirksam.

Das gilt zwar auch in einem kleineren Betrieb, es wird hier aber schwer sein, den Kündigungsgrund nachzuweisen, da er vom Arbeitgeber nicht mitgeteilt werden muss. Deshalb gilt: eine Kündigung müssen nur Arbeitnehmer in kleineren Betrieben von regelmäßig nicht mehr als zehn Mitarbeitern fürchten. Bei allen anderen scheidet eine Kündigung wegen des Alters in jedem Fall aus.

Firmeneigentum: Arbeitnehmer sollten äußerst sorgsam mit dem Eigentum des Arbeitgebers umgehen

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Finger weg vom Eigentum des Arbeitgebers:

Das Eigentum des Arbeitgebers sollte tabu sein. Gegenstände, auch wenn sie noch so klein und geringwertig sind (selbst Kugelschreiber, Werkzeuge, sonstige Büromaterialien oder sogar vermeintlicher Müll), sollten nicht mitgenommen werden.

Auch Ausleihen von Sachen aus dem Eigentum des Arbeitgebers ist riskant:

Auch auf das Ausborgen von entsprechenden Materialien sollten Arbeitnehmer besser verzichten. Sie müssen nämlich im Zweifelsfall später beweisen, dass sie auch die Absicht hatten, die Sachen wieder zurückzubringen. Das kann unter Umständen unmöglich sein.

Nicht auf Gewohnheitsrecht vertrauen:

Arbeitnehmer argumentieren gerne, dass das entsprechende Vorgehen doch im Betrieb üblich sei. Die "Das haben wir doch immer so gemacht-Karte" nützt aber meist nichts, denn auch hier trifft den Arbeitnehmer die Beweislast. Im Kündigungsfall halten dann die Kollegen in der Regel nicht zu dem gekündigten Arbeitnehmer, sondern zum Arbeitgeber.

Die "Das machen doch alle so" - Ausrede hilft auch nicht:

Gigaset Kündigungspläne (Teil 1) - Kündigung oder Transfergesellschaft

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Wie berichtet, plant die Firma Gigaset einen massiven Stellenabbau. Dieser geht nun wohl in die Umsetzung. Mitarbeiter müssen sich entscheiden, ob sie in eine Transfergesellschaft wechseln oder eine Kündigung bekommen.

Nichts unterschreiben

Wer den Vertrag für die Transfergesellschaft unterschrieben hat, kann nicht mehr zurück. Bisher sind die Verträge noch nicht bekannt. Ohne schon konkret zu wissen, wie Gigaset vorgeht: Häufig wird ein extremer Druck, insbesondere auch ein Zeitdruck, aufgebaut. Lassen Sie sich davon nicht beeindrucken. Lassen Sie entsprechende Verträge vorab unbedingt prüfen. In der Regel wird der Wechsel in die Transfergesellschaft mit dem Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage verbunden. Damit verzichten Sie auch auf die Möglichkeit den Arbeitsplatz zu erhalten, bzw. die Abfindung zu erhöhen.

Warum übt der Arbeitgeber Druck aus? Fragen Sie sich einmal, warum der Arbeitgeber Druck ausübt? Weil er Ihnen etwas Gutes will? Nach meiner Erfahrung ist das meistens nicht die Motivation. In der Regel wollen die Arbeitgeber Geld sparen, haben also ihre eigenen Vorteile im Blick. Das müssen sie auch. Arbeitgeber müssen wirtschaftlich denken.

Denken Sie auch wirtschaftlich

Sag "Ja" mit einem Brautkleid von Vbridal

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Fast jede Dame träumt davon, solch ein Brautkleid, mit dem für ihn die schönste Braut der Welt ist, am großen Tag tragen zu können. So wie findet man denn nun den besten Stil, der sowohl Persönlichkeit als auch Typ und Figur am besten unterstreicht? Das kann bei Vbridal sehr gut gelöst werden. Denn Vbridal bietet jeder die Möglichkeit, das exklusive Brautkleid ( http://www.vbridal.de/Brautkleider-r6177/) herauszufinden. Dabei stehen Tausende von Brautkleidern aus unterschiedlichen Stoffen zur Verfügung, die sich auch von dem Stil und dem Schnitt unterscheiden. Durch Filterung nach dem Preis, der Silhouette, dem Stoff sowie der Orte der Hochzeit usw. wird man das passende Kleid herausfinden. Und per Hand wird jedes Brautkleid angefertigt, für das 14 Standardgrößen und auch eine Alternative von Maßanfertigung verfügbar sind. Außer der traditionellen reinen Weiß und edlen Elfenbeinfarben kann man auch spezielle Farben wie z.B. Burgunderrot und Silber auswählen, die die besondere Note der Hochzeit entspricht. Nicht zuletzt wird Vbridal auch gelobt, dass man ein günstiges Kleid mit Top-Qualität dabei bekommen kann.

Geigenunterricht und Klavierunterricht in Heidmühlen

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Geigenunterricht und Klavierunterricht in Heidmühlen
Geigenunterricht und Klavierunterricht

In Heidmühlen öffnete Anfang März das Musikhaus seine Türen und hier bietet nun nicht nur eine Geigenlehrerin Unterricht für dieses Musikinstrument an, sondern nun können Schülerinnen und Schüler auch hier Klavierunterricht nehmen. Das Einzugsgebiet dieser Musikschule ist neben Neumünster auch Bad Seeberg, Boostedt (http://www.musikunterricht-heidmuehlen.jimdo.com) oder auch Wahlstedt. Willkommen sind sowohl Anfänger, wie auch bereits Fortgeschrittene Schüler. Hier wird der Musikunterricht an den Schüler angepasst und nicht nur Kinder ab vier Jahren werden hier an das Instrument herangeführt, sondern auch Erwachsene sind gerne willkommen.

FlowFact 2017 bald ist es soweit!

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FlowFact 2017 bald ist es soweit!
Wir machen uns startklar für FlowFact 2017

Sind Sie auch schon gespannt, was es in FlowFact 2017 alles neues geben wird?

Wir zeigen Ihnen alle Funktionen rund um die das neue FlowFact CRM und Immobilien Performer 2017

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Steilmann SE stellt Insolvenzantrag - Anlegergelder stehen im Feuer

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Steilmann SE stellt Insolvenzantrag - Anlegergelder stehen im Feuer

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/mittelstandsan...
Die Steilmann SE ist zahlungsunfähig. Der Insolvenzantrag werde unverzüglich gestellt, teilte das Modeunternehmen am 23. März mit. Anleger müssen nun um ihr Geld fürchten.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Noch im November 2015 ist die Steilmann SE aus Bergkamen an die Börse gegangen. Aktien im Wert von rund neun Millionen Euro wechselten den Besitzer. In den Jahren zuvor hatte das Unternehmen bereits drei Mittelstandsanleihen (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/mittelstandsan...)mit einem Gesamtvolumen von 88 Millionen Euro emittiert. Nach der Insolvenz müssen die Anleger um ihr Geld fürchten.

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