Software mieten oder kaufen?
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 29 March 2016Viele Anbieter kleben an dem alten Konzept fest und verkaufen Ihre Softwarelizenzen.
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in Berlin und bundesweit
Moderation verbindet Menschen.
Auf der Bühne, bei Event, Konferenz etc ist der Moderator persönlich. Ohne Emotion geht hier gar nichts! Die Sprache malt Bilder und lässt das "Kino im Kopf" entstehen. Der Moderator animiert das Publikum, ohne etwas verkaufen zu wollen. Er verbindet alle Komponenten zu einem Ganzen und ist verantwortlich für die Stimmung der Veranstaltung.
Mein Motto: "ohne Emotion ist alles nichts!"
(Agenda 211-2012) Kein Geringerer als Jean Claude Junker, dienst ältester Regierungschef eines EU-Landes und Präsident der Europakommission, sagt: „Wir befinden uns mitten in der Krise, weitere werden folgen.“ Es müsste heißen, wir befinden uns in der Schuldenkrise und weitere Krisen werden daraus entstehen. Die Staatsausgaben der USA, der EU-Staaten und Japans sind in den letzten 45 Jahren um 32.000 Milliarden Euro höher als die Staatseinnahmen. In dieser Zeit wurde kein Dollar, Euro/DM oder Yen getilgt.
Staats- und Regierungschefs, Politiker, Wirtschaftswissenschaftler und Ökonomen (Experten) hinterlassen den zukünftigen Generationen, Kindern und Enkelkindern, rund 32 Billionen Euro Schulden. Sie haben dafür rund 1.5 Billionen Euro Zinsen gezahlt. Die Führungselite ist christlich/demokratisch, christlich/sozial, sozialdemokratisch, liberal und konservativ eingestellt. Sie haben das nicht verhindert.
Die Schulden sind ein großes Problem, wobei von Erzkonservativen nichts Gutes zu erwarten ist. Wer Hitler bisher nicht verstehen konnte, sollte Donald Trump zuhören: Er will keine Steuererhöhungen für Reiche, keine Steuersenkungen für Beschäftigte, keine Gewerkschaften, nicht in Sozialsysteme investieren, das sei ein Verbrechen, und Migranten sind des Teufels Werkzeug. Er will, dass die USA Kriegsverbrechen verüben.
Grundsätzlich gilt: In jedem Lebensalter ist der Kontakt zum Augenarzt wichtig
Grundsätzlich ist in jedem Lebensalter der Kontakt zum Augenarzt wichtig. In kaum einer Disziplin der Medizin ist der Kontakt zwischen Arzt und Patient in nahezu allen Lebensphasen so eng wie in der Augenheilkunde. "Ob jung oder alt, Mann oder Frau, jeder muss irgendwann einmal zum Augenarzt (http://www.eyedoc-janssen.de/moderne-augenheilkunde-fuer-den-einzugsbere...)", so Benno Janßen, niedergelassener Augenarzt in Dormagen. Die Augenheilkunde hat Berührung mit vielen Bereichen der Medizin. So haben Stoffwechselerkrankungen wie Diabetes mellitus oder Bluthochdruck Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit der Augen.
Augenarzt im Kreis Neuss: "Jeder muss irgendwann einmal zum Augenarzt"
Spanische Costasana Klinik geht mit einer ganzheitlichen Krebstherapie neue Wege
Physiotherapeut in Balingen setzt einen Schwerpunkt auf die Behandlung neurologischer Patienten
Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, im Interview mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen.
Das Bundesarbeitsgericht hat sich in einem neuen Urteil mit der Frage auseinandergesetzt, ob bzw. inwieweit Umkleidezeiten als Arbeitszeit einzuordnen sind. Das Urteil fügt sich ein in eine ganze Reihe von Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zum Thema Arbeitszeit. Bringt es denn eine Klärung der Sache?
Fachanwalt Bredereck: In einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts geht es um das Thema Umkleidezeiten. Weshalb ist die Entscheidung zu einem solchen Gesprächsthema geworden?
Fachanwalt Dineiger: Es ging dabei maßgeblich um die Frage, inwieweit Umkleidezeiten als Arbeitszeit einzuordnen sind. Darüber hinaus galt es zu klären, wie es um das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in dieser Hinsicht bestellt ist.
Fachanwalt Bredereck: Dass das Thema Arbeitszeit durchaus kompliziert ist, haben wir schon in verschiedenen Beiträgen festgestellt. Warum ist eine Einordnung in dieser Frage nochmal so schwierig?
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Vermeintlich Scheinselbstständige greifen in der Praxis gerne zu folgendem Mittel: Sie gründen eine GmbH, die dann in der Folge für den Auftraggeber tätig wird.
GmbH schützt aber nicht vor Scheinselbstständigkeit:
Mit diesem Modell werden allerdings eindeutig die gesetzlichen Vorschriften umgangen. Der Auftraggeber wird zwar vermutlich nicht fürchten müssen, dass der freie Mitarbeiter Ansprüche gegen ihn geltend macht, da der Vertrag ausdrücklich nur mit der GmbH besteht. Die Sozialgerichte werden sich mit einem solchen Modell aber wohl weniger anfreunden können. Die Gerichte werden wohl besonders bei einer Ein-Mann-GmbH bzw. einer Konstruktion, bei der Gesellschafter gleichzeitig Geschäftsführer sind und auch sonst keine nennenswerten weiteren Mitarbeiter angestellt sind, misstrauisch werden und eine genaue Prüfung vornehmen.
Von Umgehungsversuchen ist abzuraten:
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Wer als Arbeitnehmer unter dem Verdacht steht, auf der Arbeit einen Diebstahl begangen zu haben, sollte sofort den Rat eines Anwalts suchen. Auf den Arbeitnehmer können nämlich nicht nur eine Kündigung, sondern auch eine Strafanzeige und anschließend ein Strafverfahren zukommen. Die Konsequenzen können für den Betroffenen verheerend sein: abgesehen vom Verlust des Arbeitsplatzes drohen bei einer entsprechenden Verurteilung und der Aufnahme derselben in ein Führungszeugnis auch große Schwierigkeiten bei weiteren Bewerbungen in der Zukunft.
Vor rechtlicher Beratung nicht äußern
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Streit kann auch innerhalb eines Betriebsrates auftreten. Ein Grund dafür kann sein, dass die Betriebsratsmitglieder auf einem unterschiedlichen Informationsstand sind. Arbeitgeber nutzen solche Situationen mitunter durchaus aus. Aus § 34 Abs. 3 BetrVG ergibt sich jedoch, dass jedes einzelne Betriebsratsmitglied jederzeit Einsicht in sämtliche Betriebsunterlagen verlangen kann. Das umfasst auch elektronische Unterlagen (Landesarbeitsgericht München, Beschluss vom 24. Februar 2014 - 3 TaBV 92/13 -, juris).