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Gebäudetechnik für behagliches Wohnklima

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Gebäudetechnik für behagliches Wohnklima
Grafik: wolf-heiztechnik.de

sup.- Bis zu acht Liter Feuchtigkeit entstehen jeden Tag in einem 3-Personen-Haushalt, allein durchs Duschen, Kochen oder Bügeln, durch Zimmerpflanzen oder die Abgabe über Atmung und Haut der Bewohner. Diese Luftfeuchte kann zur Gefahr für ein gesundes Wohnklima werden und muss deshalb reguliert werden. Früher genügte es, zum Luftaustausch und zur Vermeidung von Schimmelbildung regelmäßig bei geöffneten Fenstern zu lüften. Die moderne Bauweise mit konsequent wärmegedämmten Fassaden und dreifach verglasten Fenstern erfordert jedoch eine andere Vorgehensweise. Jede längere Fensterlüftung würde den wegen der dichten Gebäudehüllen deutlich verminderten Heizwärmebedarf wieder ansteigen lassen und den Spareffekt der Dämmung aufheben. Deshalb entwickelt es sich zunehmend zum Standard in Wohnhäusern, einen möglichst energieeffizienten Heizkessel durch eine weitere Komponente der Gebäudetechnik zu ergänzen: Eine Anlage zur so genannten kontrollierten Wohnraumlüftung mit Zu- und Abluftleitungen nach außen sorgt für angenehmes Raumklima im Gebäudeinneren, ohne dass kostspielig erzeugte Wärme entweichen kann.

Voraussetzungen für ein Nottestament

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Voraussetzungen für ein Nottestament

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/testament-erbvertrag.html
Besteht Todesgefahr, kann ein Erblasser noch ein Nottestament oder "Drei-Zeugen-Testament" errichten. An die Wirksamkeit sind aber strenge Voraussetzungen geknüpft.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nicht immer hat ein Erblasser noch die Zeit, ein wirksames Testament (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/testament-erbvertrag.html)zu errichten. In diesen Fällen, wenn der eigene Tod naht, kann auch ein Nottestament oder "Drei-Zeugen-Testament" errichtet werden. Allerdings sind an die Wirksamkeit eines solchen Nottestaments enge Vorgaben geknüpft, wie ein Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 29. Dezember 2015 zeigt (Az.: 6 W 93/15).

Staubfreie Luft dank starker Filter

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Staubfreie Luft dank starker Filter
Staubabscheider SIGG 4000

Staub ist beim Strahlen von Werkstücken eine große Herausforderung. Umso wichtiger ist die professionelle Filterung der Arbeitskabine einer Strahlanlage. SIGG Strahltechnik hat sich neben der Entwicklung und dem Bau von unterschiedlichen Strahlanlagen auch auf die Herstellung von Staubabscheidern spezialisiert.
Wahlweise mit einem Taschen- oder Patronenfilter ausgestattet, sorgen diese nicht nur für saubere Luft und klare Sicht. Sie sammeln auch zuverlässig jede Menge Staub, damit dieser recycelt oder entsorgt werden kann. Lieferbar sind die Staubascheider in verschiedenen Größen- und Leistungsklassen. Sie stellen sicher, dass das Strahlmittel und die abgestrahlten Materialien, die sich im Umlauf befinden, ausgeschieden werden. Aufgenommen wird das abgeschiedene Material in Staubbehältern oder Schubladen.

Vorabscheider filtert schwere Stäube

HYPOXI-Studio Eschborn - schlank und fit durch Technologie und Training

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HYPOXI-Studio Eschborn - schlank und fit durch Technologie und Training
Magdalena Zuziak Inhaberin

Straffe Haut und eine schlanke Figur sind Ausdruck von Fitness und Gesundheit. Manchen Menschen hat die Natur diese Gaben mitgegeben, die meisten müssen in den "perfekten Körper" jedoch mindestens etwas Zeit und Arbeit investieren. Die HYPOXI-Methode ist ein sehr effektiver und moderner Weg dorthin. In Deutschland wird sie unter anderem im HYPOXI-Studio Eschborn angeboten.

Neue Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz veröffentlich

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Neue Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz veröffentlich

Im Januar 2016 hat die Bundesregierung die neue "Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz" mit dem Schwerpunkt "Freisetzung radioaktiver und chemischer Stoffe" veröffentlicht. Die simulierten Schadensszenarien zeigen, dass nahezu alle Kommunen Deutschlands durch diese Notfälle betroffen sein können.

Zwar ist der Katastrophenschutz Angelegenheit der Länder, die primäre Verantwortung im Schadensfall liegt jedoch bei der örtlichen Gefahrenabwehrbehörde: In Notsituationen, in denen jede Minute entscheidet, legen diese, in Zusammenarbeit mit den Einsatzorganisationen, den Grundstein für eine erfolgreiche Abarbeitung des Schadenszenarios. Nur mit einer permanent aktualisierten Notfallplanung können sich die Gemeinden fachgerecht auf Notfälle vorbereiten und ihren Einwohnern bestmöglichen Schutz garantieren.

EuG: "Spa" keine Gemeinschaftsmarke für Kosmetika

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http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-ma...
Der Begriff "Spa" ist kein Gattungsbegriff für Kosmetika und kann nicht als Gemeinschaftsmarke angemeldet werden. Das entschied das Gericht der Europäischen Union mit Urteil vom 16. März (T-201/14).

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hatte in einem Markenrechtsstreit (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-ma...)zwischen einer britischen Kosmetikkette und einem belgischen Mineralwasser-Produzenten zu entscheiden.

Primärer Kopfschmerz bei Kids weit verbreitet

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sup.- Rund 90 Prozent der Kids haben bis zum zwölften Lebensjahr nach Angaben der Deutschen Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft (DMKG) bereits wiederholt Erfahrungen mit Kopfschmerzen gemacht. Sie treten als selbständiges Krankheitsbild (primärer Kopfschmerz), also nicht als Begleitsymptom einer anderen Erkrankung, vermehrt schon bei Heranwachsenden auf. Die Auslöser für solche Kopfschmerzen sind laut Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) häufig im Alltag zu finden. Zu den Ursachen zählen z. B. Stress in der Schule, zu lange Sitzzeiten vor Bildschirm-Medien, zu wenig körperliche Aktivität sowie Schlafmangel. Als vorbeugende Maßnahmen sind deshalb vor allem viel Bewegung an der frischen Luft, regelmäßige Schlaf- und Essenszeiten, ausreichende Ruhepausen sowie gezielte Entspannungsübungen empfehlenswert. Weitere Infos gibt es unter www.kindergesundheit-info.de sowie www.komm-in-schwung.de.

Supress
Redaktion Ilona Kruchen

BGH: Gründe für einen Widerruf unerheblich

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 Gründe für einen Widerruf unerheblich

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/bankrecht.html
Der BGH hat mit Urteil vom 16. März das Widerrufsrecht für Verbraucher gestärkt. Demnach ist es unerheblich, aus welchem Grund der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Verbraucher muss nicht begründen, warum er von seinem Widerrufsrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/bankrecht.html)Gebrauch macht. Die Gründe für einen Widerruf seien grundsätzlich ohne Belang, stellte der Bundesgerichtshof jetzt klar (Az.: VIII ZR 146/15).

Ein Ausschluss des Widerrufsrechts wegen rechtsmissbräuchlichen Verhaltens des Verbrauchers komme nur in Ausnahmefällen in Betracht, in denen der Unternehmer besonders schutzbedürftig sei, führte der Senat weiter aus.

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