R+V24: Steuern sparen - Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung absetzen
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 24 November 2015
Wiesbaden, 24. November 2015. Am Jahresende flattern immer eine Menge Abrechnungen ins Haus. Einige der Kosten können Verbraucher von der Steuer absetzen - beispielsweise die für die Kfz-Haftpflichtversicherung. "Jeder Autobesitzer muss eine Haftpflichtversicherung abschließen", so Andreas Tepe, Experte beim Kfz-Direktversicherer R+V24. "Die Beiträge dafür können Versicherte beim Finanzamt geltend machen." Es gibt jedoch Unterschiede zwischen beruflicher und privater Nutzung, etwa wo die Kosten in der Steuererklärung eingetragen und in welcher Höhe sie angerechnet werden.
Wer sein Fahrzeug ausschließlich privat fährt, kann die Kfz-Haftpflichtversicherung in voller Höhe als Sonderausgabe in der Kategorie "Vorsorgeaufwendung" angeben. Privat heißt dabei: "Der Versicherte nutzt seinen Wagen weder für den Arbeitsweg noch für sonstige Dienstfahrten", erklärt R+V24-Experte Tepe. Je nach Berufsstatus gelten dabei unterschiedliche Höchstbeträge: "Beamte, Rentner, Angestellte und Pensionäre können Kosten bis zu einer Höhe von 1.900 Euro absetzen, Selbstständige bis zu 2.800 Euro. Zu Vorsorgeaufwendungen zählen auch Kranken- oder andere Haftpflichtversicherungen - die Grenze ist somit oft schnell erreicht.