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UX + DEV: COBE baut seine Entwicklungs-Kompetenz weiter aus

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 COBE baut seine Entwicklungs-Kompetenz weiter aus
Neu bei COBE: Martin Snajdr

München/Zagreb, 25.11.2015

"Es gibt nichts Gutes, außer man tut es": Dieses berühmte Zitat von Erich Kästner gilt gemeinhin als der Inbegriff des Pragmatismus. Gleichzeitig versinnbildlicht es wie kein anderes das Credo von COBE-Neuzugang Martin Snajdr. Seit 1. November 2015 verstärkt er das Team der Münchner UX-Agentur als Technical Director und wird hier ab sofort vor allem im Bereich Development richtig zupacken.

Als Verfechter der Lean-Methodik und klarer, agiler Arbeitsprozesse gehört es zu Martin Snajdrs Aufgaben, die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Disziplinen, den beiden COBE-Standorten sowie zwischen Kunden und Agentur-Mitarbeitern zu optimieren. Gleichzeitig ist der Scrum Master dafür verantwortlich, die vorhandenen Prozesse zu verbessern und neue Wege zu beschreiten, um COBE am Markt noch stärker zu positionieren.

Online-Collaboration vereinfacht das Tagesgeschäft von Steuerberatern und Mandanten

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Online-Collaboration vereinfacht das Tagesgeschäft von Steuerberatern und Mandanten
Andreas Hermanutz, Geschäftsführer Wolters Kluwer Software und Service: "Nicht bis 2020 warten"

Ludwigsburg, 25.11.2015. Was in verschiedenen Publikationen und Studien als digitale Zukunft angekündigt wird, ist bei ADDISON-Anwendern bereits tägliches Geschäft - der digitale Belegaustausch und die Online-Collaboration zwischen Steuerberatern und ihren Mandanten. Knapp ein halbes Jahr nach der Markteinführung von ADDISON OneClick im Juni 2015 nutzen bereits über 900 Steuerberater und rund 6.000 Mandanten die Cloud-Plattform. Steuerberater, die mit ADDISON OneClick arbeiten, sehen den Hauptnutzen im digitalen Belegaustausch und den einfachen und effizienten Mitteln für die täglichen administrativen Aufgaben. Darüber hinaus werden durch die online erfassten Daten aktuelle Auswertungen möglich, die auch auf Mobilgeräten verfügbar sind.

Bio-Arganöl verschenken - Jetzt mit bis zu 20 % Rabatt

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Bio-Arganöl verschenken - Jetzt mit bis zu 20 % Rabatt
Frauenkooperative Targanine bei der Arbeit

Zu Ihrem zehnjährigen Bestehen bietet die Kooperative Natur-Produkte in Bonn ein attraktives Weihnachtspräsent an. Wer rechtzeitig im Shop bestellt, erhält bis zu 20 % Rabatt. Außerdem gibt es bei jeder Aktions-Bestellung eine Überraschung in Wert von 5,00 bis 12,00 Euro als Extra-Dankeschön. solange der Vorrat reicht.

Weihnachten steht vor der Tür und damit ist die Frage verbunden: "Was schenke ich meinen Lieben dieses Jahr?" Eine originelle Geschenkidee ist das exklusive und hochwertige Bio-Arganöl als Originalabfüllung von den Berberfrauenkooperativen in Marokko. Reines Bio-Arganöl ist ein traditionelles Gourmet- und Schönheitsprodukt.

Das Bio-Arganöl wird aus den Früchten der Arganbäume gewonnen. Sie wachsen nur in Marokko und stehen unter dem Schutz der UNESCO. Arganöl ist eine traditionelle Zutat zu vielen marokkanischen Gourmet-Gerichten. Das exklusive Öl wird dort auch traditionell zur Schönheitspflege für eine jugendlich aussehende Haut verwendet.

Strafbefreiende Selbstanzeige schützt vor Verurteilung wegen Steuerhinterziehung

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Strafbefreiende Selbstanzeige schützt vor Verurteilung wegen Steuerhinterziehung
GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html Die strafbefreiende Selbstanzeige ist der einzige wirksame Schutz vor einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung. Die Zeit wird für Steuersünder aber langsam knapp.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Noch vor einigen Jahren war es vergleichsweise unproblematisch möglich, unversteuerte Kapitaleinkünfte auf Auslandskonten zu parken. Doch inzwischen brennt dieses Schwarzgeld den Betroffenen auf den Nägeln. Denn die Steueroasen werden nach und nach trocken gelegt. Die ausländischen Banken wollen oder können nicht mehr mitspielen. Wird die Steuerhinterziehung von den Behörden entdeckt, drohen den Steuersündern empfindliche Strafen - von der Geldstrafe bis zur Freiheitsstrafe.

Das Programm zur 13th World Pultrusion Conference liegt vor

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Die EPTA - European Pultrusion Technology Association lädt ein zur
13th World Pultrusion Conference, die vom 3. - 4. März 2016 in Prag stattfindet.
Alle 2 Jahre ist diese Konferenz der Treffpunkt der europäischen und weltweiten Pultrusions-Industrie.
20 internationale Referenten aus China, Deutschland, Georgien, Indien, Niederlande, Norwegen, Schweiz, Spanien, und USA berichten praxisnah über innovative Anwendungen, Technologien und Verfahren. Ebenso stehen aktuelle Markttrends und -entwicklungen im Fokus.
Auch diese World Pultrusion Conference findet unmittelbar vor der JEC World Composites Show (8.-10. März 2016, Paris) statt.
Die Vortragssprache ist Englisch. Das Programm, weitere Details sowie die Anmeldemöglichkeit finden Sie unter http://www.pultruders.com/en

Anfragen richten Sie bitte an e-mail: info@pultruders.com

Die Rolle der Personalabteilungen wandelt sich

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Die Rolle der Personalabteilungen wandelt sich
Dr. Christian Ellrich, Geschäftsführender Gesellschafter der Ellrich & Kollegen Beratungs GmbH

Nürnberg, 25. November 2015 -Wo liegen die größten Optimierungspotentiale in den Personalabteilungen? Worauf kommt es bei der Erstellung eines Pflichtenheftes und der Systemauswahl an? Was sind die Zukunftsthemen, mit denen HR sich beschäftigen sollte, um einen wesentlichen Ergebnisbeitrag zum Unternehmenserfolg leisten zu können?
In einem Videointerview stellt sich Dr. Christian Ellrich, Geschäftsführender Gesellschafter der Ellrich & Kollegen Beratungs GmbH, den Fragen von Erwin Stickling, Chefredakteur des Magazins "Personalwirtschaft".

Als Spezialisten für die Optimierung von HR-Prozessen wissen Ellrich & Kollegen, wo die größten Potentiale in der Personalarbeit stecken. Beispielhaft stellt Dr. Christian Ellrich im Interview drei Kernprozesse vor, die häufig großen Optimierungsbedarf haben:

1. Bewerbermanagement und Einstellungsprozess
2. HR-Management-Systeme
3. Zeitwirtschaft und Personaleinsatzplanung

Mobility verwaltet Arbeitsplätze, Lizenzen, Assets und Verträge mit Matrix42

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Mobility verwaltet Arbeitsplätze, Lizenzen, Assets und Verträge mit Matrix42
Mobility Carsharing setzt auf Matrix42

Mobility Carsharing hat mit Matrix42 die Genehmigungsprozesse für IT-Arbeitsplätze, das Lizenz- und Asset Management sowie die Support- und Wartungsverträge im Griff. Der Aufwand für die IT hat sich deutlich reduziert und die Anwenderzufriedenheit erhöht. Die IT verfügt nun per Klick über einen Gesamtüberblick der eingesetzten Ressourcen.

Safe Harbor und die Folgen: Die Balance zwischen Datenschutz und Datennutzung

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 Die Balance zwischen Datenschutz und Datennutzung

Die Folgen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 6. Oktober, in dem das so genannte "Safe Harbor-Abkommen" zum Austausch personenbezogener Daten zwischen der Europäischen Union und den USA für ungültig erklärt wurde, schlagen weiter hohe Wellen. In Deutschland beschäftigen sich mittlerweile selbst Spitzenpolitiker wie Bundeskanzlerin Angela Merkel mit diesem Thema. Die Ankündigung der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, ausschließlich auf Safe Harbor gestützte Datenübermittlungen in die USA zu untersagen, sorgt auch international für Aufsehen. Unternehmen in Deutschland suchen derweil nach Möglichkeiten, wie sie den "Rohstoff des 21. Jahrhunderts" rechtskonform schützen.

Bundeskanzlerin Angela Merkel: Balance zwischen Datenschutz und Datennutzung

Wohnflächenabweichung - Mieterhöhung auf der Basis der tatsächlichen Wohnfläche

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Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. November, AZ: VIII ZR 266/14.

Fall:

Ein Mieter hatte eine 5-Zimmer-Wohnung in Berlin angemietet. Im Mietvertrag wurde die Wohnfläche mit 156,95 qm und die monatliche Miete mit 811,81 DM angegeben. Tatsächlich beträgt die Wohnfläche 210,43 qm. Der Vermieter verlangte vom Mieter Zustimmung zu einer Mieterhöhung. Der Vermieter hatte sich bei der Berechnung der Mieterhöhung auf die tatsächliche Wohnfläche von 210,43 m² gestützt. Der Mieter hatte sich darauf berufen, dass für die Berechnung der zulässigen Miete die im Mietvertrag angegebene geringere Wohnfläche ausschlaggebend sei.

Urteil:

BISG-Neumitglied Verimax verstärkt Know-how im Bereich Enterprise Information Security

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BISG-Neumitglied Verimax verstärkt Know-how im Bereich Enterprise Information Security
Holger Vier, Vorstand BISG e.V. / Stefan Staub, Geschäftsführer Verimax GmbH

Saarbrücken/Ladenburg, 25. November 2015 - Der Mitgliederzuwachs beim Bundesverband der IT-Sachverständigen und -Gutachter e.V. ( BISG (https://www.bisg-ev.de/)) geht stetig voran. Mit der Verimax GmbH vergrößert der Verband seine Kompetenzen betreffend Datensicherheit, Datenschutz und Information Security Management-Systeme (ISMS). Denn die Spezialität des Neumitglieds sind vollumfängliche Datenschutz- und IT-Sicherheitskonzepte. Dabei schneidet Verimax Leistungspakete und Komplettlösungen individuell auf das betreffende Unternehmen zu, unabhängig von Branche und Größe. Auch die Auditierung des unternehmensweiten Datenschutzes sowie von ISMS nach ISO 27001 ist möglich.

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