GmbH-Geschäftsführer kann für Steuerschulden haften
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 9 March 2016GmbH-Geschäftsführer kann für Steuerschulden haften
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gesellschaftsrecht/gmbh.html
Der Geschäftsführer einer GmbH kann persönlich für die Steuerschulden der Gesellschaft haften, wenn er seiner Pflicht zur Mittelvorsorge nicht nachkommt.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Als gesetzliches Vertretungsorgan einer GmbH (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gesellschaftsrecht/gmbh.html)obliegen dem Geschäftsführer Fürsorgepflichten gegenüber der Gesellschaft. Dazu zählt u.a. die ordnungsgemäße Abführung von öffentlichen Abgaben oder Steuern. Verletzt er diese Pflicht, kann er sich persönlich schadensersatzpflichtig machen.