Markenrecht: Krokodil schnappt sich den Kaiman
Verfasser: pr-gateway on Monday, 28 December 2015Markenrecht: Krokodil schnappt sich den Kaiman
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Der Wiedererkennungswert einer Marke ist für Unternehmen ein hohes Gut. Entsprechend schutzwürdig sind diese Marken. Das erkannte auch das Gericht der Europäischen Union (EuG).
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Schon eine schwache bildliche und durchschnittlich begriffliche Ähnlichkeit kann dazu führen, dass eine Marke nicht eingetragen werden kann. Das geht aus einem Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 30. September 2015 hervor (Az.: T-364/13).