Mit Vermächtnis Erbstreitigkeiten vermeiden
Verfasser: pr-gateway on Monday, 26 October 2015
Essen, 26. Oktober 2015*****Viele Menschen neigen dazu, in ihrem Testament Familienangehörige und nahestehende Personen namentlich als Erben zu benennen. Das führt dazu, dass mitunter Erbengemeinschaften von 12 und mehr Personen entstehen. Aus formaler Sicht können dabei schon einmal eineinhalb Jahre vergehen, bis die Erbschaft abgewickelt ist, da alle Erben die Erbschaftsteuererklärung unterschreiben müssen. Zudem kann sich erfahrungsgemäß diese "Zwangsgemeinschaft" nicht über die Aufteilung des Vermögens einig werden, was in 90 Prozent der Fälle zu Streit in der Familie führt, mit dem Ergebnis, dass das Erbe, wenn es sich beispielsweise um ein Haus handelt, langsam verfällt und keinen Wert mehr besitzt. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert und zertifizierte Testamentsvollstreckerin, rät deshalb zu einer eleganteren Lösung: Dem Vermächtnis.