Freischaffende Opernsänger und Schauspieler - versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis
Verfasser: pr-gateway on Saturday, 17 October 2015Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 06.05.2015, Aktenzeichen: L 8 R 655/14.
Fall:
Im vorliegenden Fall ging es um ein Theater, das nicht über ein festes Ensemble verfügte, sondern alle künstlerischen Mitarbeiter nur über Teilspielzeit- oder Gastverträge engagierte. Für die Produktion einer Operette wurde dementsprechend dann mit einem renommierten Operettensänger auch ein Gastspielvertrag geschlossen. Seine Tätigkeit umfasste zunächst die Teilnahme an einigen Proben sowie danach an mehreren Veranstaltungen. In einem sog. Statusfeststellungsverfahren wurde dann vom zuständigen Rentenversicherungsträger ermittelt, dass der Kläger aufgrund seines Gastspielvertrags eine abhängige Beschäftigung ausgeübt hat und deshalb sozialversicherungspflichtig war. Dagegen wehrte sich der Operettensänger mit seiner Klage.
Entscheidung: