Kamine unterliegen der Bundesimmissionsschutz Verordnung (BImSchV)
Verfasser: pr-gateway on Monday, 26 October 2015In der BimSchV des Bundesumweltministeriums ist die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte für Feuerungsanlagen festgelegt. Hierzu gehören unter anderem auch Kaminöfen.
In der 1. und 2. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (BimSchV) sind die Grenzwerte für Feinstaub- und Kohlenmonoxidemissionen geregelt. Umwelt- und gesundheitsschädliche Abgase, die durch die Verbrennung von festen, flüssigen oder gasförmigen Stoffen entstehen, werden als Emissionen bezeichnet.
Zu hohe Emissionswerte gefährden die Gesundheit, weshalb bereits 2010 das Bundesumweltministerium die 1. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (1. BImSchV) zur Eingrenzung der Feinstaubbelastung beschloss. Zum 01.01.2015 sind diese Grenzwerte mit der 2. Stufe der Bundes-Immissionsschutz-Verordnung verschärft worden. Diese besagt 0,125 g/m3 Kohlenmonoxid und 0,04 g/m3 Feinstaub dürfen nicht überschritten werden.