Das neue Bundesmeldegesetz in der Ordnungsamtspraxis
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 29 October 2015
Kissing, 29. Oktober 2015 - Das neue Bundesmeldegesetz tritt am 1. November 2015 in Kraft. Es löst die bisher geltenden 16 Meldegesetze der Länder ab. Dadurch ist jede Kommune in Deutschland von der Änderung betroffen. Das Bundesmeldegesetz regelt, wie Kommunen An- und Abmeldungen bei Umzügen aber auch Geburten und Adoptionen registrieren müssen. Die verstärkte Flüchtlingszuwanderung beschert den Kommunen erheblichen zusätzlichen Aufwand, da die Melderegister stets gepflegt und aktualisiert werden müssen.
Korrekte Melderegister bringen bares Geld
Der Bund und die Länder machen ihre finanziellen Zuwendungen an die Kommunen abhängig von der Anzahl gemeldeter Einwohner und viele Gemeinden erheben nicht unerhebliche Steuern für Zweitwohnungen. Auch die Unterstützungen des Bundes für die Unterbringung von Flüchtlingen richten sich nach der Zahl gemeldeter Zuwanderer. Insofern hat jede Kommune ein hohes Interesse an einem aktuellen und korrekten Melderegister.