Wofür benötigt man einen Notar?
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 9 September 2015
Wofür benötigt man einen Notar?
Es gibt in Deutschland nur wenige Rechtsgeschäfte, für die eine notarielle Beglaubigung vorgeschrieben ist. Aber an vielen Stellen lohnt sich der Gang zum Notar auch ohne die gesetzliche Vorschrift, weil die Notare zur unparteilichen Beratung aller an einem Vertrag Beteiligten verpflichtet sind. In Deutschland wurden beispielsweise rund 166.200 Ehen geschieden. Dabei sind vor allem die vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen langwierig und teuer, wenn vor der Eheschließung kein Ehevertrag abgeschlossen wurde. Die Notarpflicht für den Ehevertrag ergibt sich aus dem Paragrafen 1410 BGB.
Auch Schenkungen müssen von einem Notar in Berlin-Charlottenburg oder einem anderen Notar des Vertrauens beurkundet werden. Diese Notwendigkeit legt der Paragraf 518 BGB fest. Das Ausmaß der Schenkungen steigt in Deutschland immer mehr an. Die deutschen Bundesländer haben im Jahr 2014 rund 5,5 Millionen Euro aus der Schenkungssteuer und der Erbschaftssteuer eingenommen. Das bedeutet gegenüber dem Jahr 2013 einen Zuwachs von vier Prozent. Allein schon die Pflicht zur Versteuerung von größeren Geschenken und dem Erbe zieht nach sich, dass ein beglaubigtes Dokument zur Inanspruchnahme der Steuerfreibeträge als Nachweis für das Finanzamt benötigt wird. Die Notarpflicht bei Erbangelegenheiten ergibt sich aus den Paragrafen 2033, 2276 sowie 2371 des BGB.