Wirksamkeit des eigenhändig erstellten Testaments
Verfasser: pr-gateway on Monday, 26 October 2015Wirksamkeit des eigenhändig erstellten Testaments
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/testament.html Ohne Testament (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/testament.html) gilt die gesetzliche Erbfolge. Ein eigenhändig erstelltes Testament ist aber nur wirksam, wenn es auch bestimmte Voraussetzungen erfüllt.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Ein Testament gibt Erblassern die Möglichkeit, ihren Nachlass unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften nach ihren Vorstellungen zu regeln. Neben der notariellen Erstellung eines Testaments kann der "letzte Wille" auch eigenhändig verfasst werden.