EuG: Testverfahren für Staubsauger führt Verbraucher nicht in die Irre
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 1 December 2015EuG: Testverfahren für Staubsauger führt Verbraucher nicht in die Irre
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-ma... Angaben zum Energieverbrauch bei leeren Staubsaugern verstoßen nicht gegen das Wettbewerbsrecht. Das entschied das Gericht der Europäischen Union (EuG) mit Urteil vom 11. November (Az.: T-544/13).
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Bei vielen Elektro-Geräten sind Angaben zum Energieverbrauch Pflicht. So werden seit einem guten Jahr auch alle in der EU verkauften Staubsauger einer Energieverbrauchskennzeichnung unterzogen. Die Angaben sollen die Verbraucher über den Energieverbrauch sowie die Reinigungsleistung der Geräte im Leerzustand informieren.