Feiern?! - Aber sicher!
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 14 October 2015Wenn etwas passiert haften oft Organisatoren und Helfer
Kundenpräsentationen, Mitarbeiterevent, Advents- oder Jahresabschlussfeier - die Anlässe für eine Veranstaltung sind vielfältig und bei Organisation und Durchführung sind viele Vorgaben zu beachten und vorab sind viele Fragen zu klären.
U.a. Ist die geplante Veranstaltung genehmigungspflichtig? Hier gilt:
- Grundsätzlich ist eine Genehmigung nur dann erforderlich, wenn es sich um eine öffentliche, d. h. eine auf öffentlichem Grund und Boden stattfindende Veranstaltung handelt.
- Eine private Veranstaltung ist in der Regel nur dann genehmigungspflichtig, wenn sie die Öffentlichkeit beeinträchtigt. Z. B. durch vermehrtes Verkehrsaufkommen oder laute Musik.
- Indoor-Veranstaltungen, die in einer bereits genehmigten Versammlungsstätte stattfinden, müssen nicht gesondert genehmigt werden, außer sie beinhalten genehmigungspflichtige Teile (z. B. ein Feuerwerk, den Ausschank o.ä.).
Des Weiteren sind durch die Organisatoren Aspekte wie Lebensmittelhygiene, ausreichende Sanitäranlagen, Jugendschutz, GEMA-Gebühren, Arbeits- und Brandschutz bei der Veranstaltungsplanung und Durchführung zu beachten.