Wespen bekämpfen: Nur zwei von elf Arten legal
Verfasser: pr-gateway on Monday, 6 July 2026Mit der Hochsaison steigt die Zahl der Wespennester. Experten warnen: Eigenmächtiges Entfernen geschützter Arten kann bis zu 50.000 Euro kosten
Berlin, 6. Juli 2026. Mit den ersten Hitzewochen des Sommers beginnt in Berlin die Hochsaison der Wespen. Was im Mai noch ein walnussgroßes Nest im Rollladenkasten war, wächst jetzt binnen weniger Wochen zu einem Volk mit mehreren tausend Tieren heran. Bei Berliner Schädlingsbekämpfern häufen sich die Anrufe – und mit ihnen ein folgenschwerer Irrtum: Viele Betroffene greifen zu Spraydose, Wasserschlauch oder Bauschaum, ohne zu wissen, dass sie damit eine Ordnungswidrigkeit begehen können.
Denn rechtlich ist die Lage eindeutiger, als die meisten Hausbesitzer und Mieter vermuten. Von den elf in Deutschland heimischen Faltenwespenarten dürfen nur zwei ohne Genehmigung bekämpft werden: die Deutsche Wespe und die Gemeine Wespe – jene beiden Arten, die im Spätsommer tatsächlich am Kaffeetisch lästig werden. Alle übrigen Arten, darunter die Hornisse, die Sächsische Wespe, die Mittlere Wespe und die Waldwespe, stehen unter dem besonderen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes (§ 44 BNatSchG). Wer ein Nest einer geschützten Art eigenmächtig zerstört, riskiert Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.