Bewirtungskosten und E-Rechnung: Neue Nachweispflichten ab 2025
Verfasser: pr-gateway on Monday, 9 March 2026
Essen - Bekanntlich können Bewirtungsaufwendungen unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich als Betriebsausgaben anerkannt werden. Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, weist darauf hin, dass die E-Rechnung im deutschen Geschäftsverkehr seit dem 1. Januar 2025 schrittweise eingeführt wird. Das Bundesministerium für Finanzen hat sich nun dazu geäußert, wie sich die neue E-Rechnungspflicht auf die Nachweisführung bei der Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass auswirkt.
Elektronische Rechnungen im sogenannten B2B-Bereich
Seit dem 1. Januar 2025 sind elektronische Rechnungen im sogenannten B2B-Bereich (von Firma zu Firma) verpflichtend auszustellen, wenn leistender Unternehmer und Leistungsempfänger im Inland ansässig sind.
Es gibt allerdings großzügige Übergangsregelungen.