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Berufsschulen schnuppern Callcenterluft

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T.D.M. EMPFÄNGT BBS NEUSTADT AM RÜBENBERGE
Hildesheim, 28.05.2019
BBS-Aktionstag – Einblicke in die Praxis und ins Unternehmen

Auch in diesem Jahr haben uns rund 15 Schülerinnen und Schüler unserer Berufsschule Neustadt am Rübenberge besucht. Die jungen Azubis aus dem Bereich Dialogmarketing, unter der Leitung von Frau Claudia Nolte, durften vormittags spannenden Kurzvorträgen lauschen. Alle Themen wurden von unseren Abteilungsleitern/Abteilungsleiterinnen aus dem Vertrieb, der Personalabteilung, dem Coaching und dem Bereich Ausbildung gehalten.
Außerdem stand eine Führung durch unser 450 Mitarbeiter starkes Unternehmen hier in Sarstedt an. Anschließend gab es eine praxisnahe Gruppenarbeit zum Thema Dialogmarketing. Alles in allem war es ein sehr informativer und spannender Vormittag den wir mit der BBS Klasse erleben durften.
Auf diesem Wege wünschen wir allen viel Erfolg auf ihren weiteren Berufswegen.

Schutz vor Übergewicht schon in jungen Jahren

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sup.- 53 Prozent aller Erwachsenen sind nach einer Erhebung des Statistischen Bundesamtes übergewichtig. Bei vielen ist davon auszugehen, dass das zu hohe Körpergewicht seinen Ursprung bereits in jungen Jahren hat. Ob ein wenig bewegungsfreudiger Lebensstil künftige Gewichtsprobleme begünstigt, entscheidet sich nämlich oft schon in der frühen Kindheit. Eltern sollten deshalb den Handlungsbedarf erkennen, wenn ihr Kind seine Zeit überwiegend sitzend vor TV, Spielkonsole oder PC verbringt. Darauf zu hoffen, dass die Pfunde im Laufe der Zeit mit dem Wachstum schon irgendwie verschwinden, könnte sich rückblickend als schwerwiegendes Versäumnis in der Erziehung erweisen. Es kann also gar nicht früh genug damit begonnen werden, ausreichend körperliche Aktivitäten in den Familienalltag zu integrieren. Und "Alltag" sollte dabei wörtlich verstanden werden - der Wochenendspaziergang ist noch kein Garant für Fitness. Anregungen zu leicht realisierbaren Spielen und Übungen gibt es z. B. unter www.komm-in-schwung.de oder www.pebonline.de.

Supress
Redaktion Andreas Uebbing

Energie-Einkäufe dauerhaft absichern

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sup.- Es ist äußerst ärgerlich, wenn sich erst nach dem Erwerb eines Hauses herausstellt, dass dessen energetisches Verhalten Kosten in unvorhergesehener Höhe verursacht. Aus diesem Grund muss heute auf Verlangen jedem Kaufinteressenten ein Energieausweis vorgelegt werden, der z. B. die einzuplanenden Nebenkosten für Wärme möglichst transparent macht. Was jedoch viele Eigenheimbesitzer nicht wissen: Auch nach dem Immobilienkauf können sie sich mit Hilfe eines weiteren Dokumentes gegen unerwartet hohe Belastungen durch die Wärmeerzeugung absichern. Das RAL-Gütezeichen Energiehandel, ein Prädikat für streng überwachte Brennstoff-Anbieter, schafft nämlich ebenfalls Transparenz - beispielsweise durch die Vorgabe hoher Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei der Heizöl-Lieferung. Regelmäßige Kontrollbesuche neutraler Experten bei den Händlern sorgen dafür, dass während der Tankbefüllung nur vorschriftsmäßig geeichte und fehlerfreie Zähleranlagen zum Einsatz kommen (www.guetezeichen-energiehandel.de). Schwarze Schafe unter den Händlern, deren Abrechnung nicht der Liefermenge entspricht, haben bei der engmaschigen Überwachung kaum eine Chance.

Supress
Redaktion Andreas Uebbing

Heizöl-Wärme ohne Kostenfallen

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Heizöl-Wärme ohne Kostenfallen
Foto: VRD / stock.adobe.com (No. 6124)

sup.- Ölbetriebene Brennwertkessel bieten heute einen energieeffizienten und nutzerfreundlichen Wärmekomfort, der anderen Heizungslösungen in nichts nachsteht. Aus der langjährigen Entwicklung der Ölheiztechnik resultiert darüber hinaus ein Sicherheitsstandard auf allerhöchstem Niveau. Oberstes Prinzip ist dabei die doppelte Sicherheit, die selbst im Fall eines Lecks oder eines überfüllten Tanks Gebäude und Umwelt vor Ölunfällen schützt. So muss es bei der Lagerung von Heizöl stets eine zweifache Barriere geben - entweder durch die doppelwandige Auslegung der Tankhülle oder durch die Aufstellung des Tanks in einem öldichten Auffangraum.

mytaxi wird zu FREE NOW

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mytaxi wird zu FREE NOW

- Neuer Name und ein noch breiter aufgestelltes Mobilitätsangebot
- E-Scooter Marke hive wird perspektivisch in die App integriert
- Neues Mietwagenangebot mit Fahrer noch in diesem Jahr in Deutschland verfügbar
- FREE NOW vollzieht als erster Service der Markenfamilie (Joint-Venture von BMW und Daimler) den Rebranding-Prozess

Hamburg, 03. Juni 2019 - mytaxi, Europas erfolgreichste Taxi-App, beginnt ab heute mit der Markenumstellung auf FREE NOW. Über einen neuen Startbildschirm in der App, der die Verwandlung des mytaxi Markenlogos zu FREE NOW zeigt, wird dieser Prozess erstmals sichtbar. Zusätzlich werden ab sofort alle Social-Media-Kanäle mit einem Co-Branding versehen.

Mit FREE NOW ändert sich aber nicht nur der Name, auch das Mobilitätsangebot wird verbreitert. Neben der Einbindung von E-Scootern in vielen Märkten wird in Deutschland auch ein Mietwagen-Service mit Fahrer an den Start gehen. FREE NOW möchte Fahrgästen damit noch mehr Flexibilität in Sachen Fortbewegung bieten.

Klimaschutz erfordert Energie-Transparenz

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Klimaschutz erfordert Energie-Transparenz
Grafik: Gütegemeinschaft Energiehandel (No. 6127)

sup.- Weitgehende Treibhausgasneutralität in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts: Das ist die erklärte Vorgabe des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung. Wie anspruchsvoll diese Zielsetzung ist, belegt einmal mehr die aktuelle Maßnahmen-Bilanz im "Klimaschutzbericht 2018". Danach wird der Anteil von 40 Prozent, um den die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 im Vergleich zu 1990 nach bisheriger Planung sinken sollten, offensichtlich verfehlt. Umso wichtiger ist es, die Werte für das nächste Etappenziel 2030 zu erreichen. Statt 1.248 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente wie 40 Jahre zuvor sollen dann in Deutschland nur noch 543 bis 562 Mio. Tonnen emittiert werden. Das entspräche einem Rückgang um insgesamt 56 bzw. 55 Prozent.

Hilft Palmöl-Boykott dem Regenwald?

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sup.- Rund die Hälfte der Weltbevölkerung verwendet Palmöl in Lebensmitteln. Auch in Deutschland ist das Pflanzenfett eine wichtige Zutat in zahlreichen Bestandteilen unserer Ernährung sowie z. B. in Kosmetik- oder Waschmittelprodukten. Aber weil der Palmölanbau auch mit Regenwald-Rodungen und dem schrumpfenden Lebensraum bedrohter Tierarten in Verbindung gebracht wird, ist er Gegenstand heftiger Diskussionen und sogar von Boykottaufrufen. Dies verfehlt allerdings die Problematik, denn alle verfügbaren Alternativen wie z. B. Raps, Kokos oder Sonnenblumen haben im Anbau für den gleichen Ertrag wesentlich mehr Flächenbedarf als Palmöl. Bei einem Verbot oder Boykott würden also "landhungrigere" Öle dessen Platz einnehmen, vermutet die Weltnaturschutzunion IUCN. Auch der World Wide Fund For Nature (WWF) sieht eine sinnvollere Lösung in Zertifizierungssystemen, mit denen die Anbaustandards und die Arbeitsbedingungen auf den Plantagen gesteuert und kontrolliert werden können. Die Umweltverbände kooperieren deshalb mit Gemeinschaftsinitiativen wie dem "Forum Nachhaltiges Palmöl" oder dem "Runden Tisch für Nachhaltiges Palmöl", die sich für Zertifizierungen als Filter gegen unzulässige Anbauverfahren einsetzen.

Supress
Redaktion Andreas Uebbing

Kündigung wegen Eigenbedarf: Widerspruch möglich?

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 Widerspruch möglich?

Eine Kündigung wegen Eigenbedarf ist kein seltener Fall. Eigenbedarf stellt vielmehr den häufigsten Grund dar, warum Mietverträge in Deutschland gekündigt werden.

Zum Schutz des Mieters sind enge Grenzen gesetzt. Voraussetzung ist, dass der Vermieter die Wohnung für sich oder einen Angehörigen benötigt.

Der Grund darf nicht vorgetäuscht sein. Zweifel sind immer dann angebracht, wenn die Mietparteien bereits wegen anderer Punkte, wie etwa einer Nebenkostenabrechnung, im Streit geraten waren.

Der Vermieter hat die richtige Kündigungsfrist zu beachten, die sich je nach Laufzeit des Mietverhältnisses verlängert.

Besteht zum Beispiel der Mietvertrag schon über acht Jahre, ist eine Kündigungsfrist von neun Monaten einzuhalten.

Eigenbedarfskündigung: Kriterien für die Wirksamkeit

Im Falle eines sozialen Härtefalls besteht die Möglichkeit für den Mieter Widerspruch gegen die Kündigung einzulegen. Grund hierfür können z.B. sein:

- eine schwere Krankheit oder auch
- eine langjährige Verwurzelung in der Wohnung und dem Umfeld.

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