Regenbogenfamilie 2.0 - von Mit-Müttern und Stiefvätern
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 13 June 2019ARAG Experten über die Reform des Abstammungsrechts
Regenbogenfamilien, künstliche Befruchtung, Eizellen- oder Embryospenden - Gesellschaft und Medizin haben sich in puncto Familie enorm geändert. Während die vielfältigen Konstellationen der Elternschaft mittlerweile immer häufiger gelebt werden, hängt das deutsche Abstammungsrecht hinterher und bringt Juristen regelmäßig an ihre Grenzen. Das soll sich jetzt ändern.
Das Abstammungsrecht
Das deutsche Abstammungsrecht regelt die rechtliche Elternschaft. Danach ist die rechtliche Mutter immer die Frau, die das Kind zur Welt gebracht hat. Auch wenn die genetische Mutter, beispielsweise durch Eizellen- oder Embryospenden, eine andere Frau ist. Auch der rechtliche Vater eines Kindes muss ebenfalls nicht immer mit dem biologischen Erzeuger identisch sein. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) ist derjenige Vater des Kindes, der mit der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet ist, die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde. Darüber hinaus gilt im Abstammungsrecht der Grundsatz, dass ein Kind nur zwei Elternteile haben kann - egal welchen Geschlechts.