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Neuerungen beim Midijob

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Neuerungen beim Midijob
Ab 1. Juli dürfen Midijobber bis zu 1.300 Euro verdienen

Minijobs bis zu einem monatlichen Einkommen von 450 Euro sind in der Bevölkerung allseits bekannt. Doch der große Bruder der geringfügigen Beschäftigungen, der Midijob, ist weitestgehend unbekannt. Bis dato dürfen Midijobber maximal 850 Euro pro Monat verdienen, um in den Genuss von reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen zu kommen. Zum 01.07.2019 wird die Gleitzone kräftig ausgeweitet, so dass Midijobber nun bis zu 1.300 Euro pro Monat verdienen dürfen.

Gleitzone neu definiert

Die bisherige Gleitzone zwischen 450,01 und 1.300 Euro heißt künftig Übergangsbereich. Für bis zu 450 Euro Monatseinkommen gilt für Arbeitnehmer die volle Sozialversicherungsbefreiung, sofern man sich von der Rentenversicherung hat befreien lassen. Im Übergangsbereich fallen dann Sozialversicherungsbeiträge an. So steigt die Belastung der Arbeitnehmer gekoppelt an ihren Verdienst langsam an. Erst mit 1.300 Euro pro Monat werden die vollen Beiträge in die Sozialkassen abgeführt.

Wie soll's denn heißen?

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Wie soll's denn heißen?
Was auf dem Firmenschild stehen darf, regelt das Firmenrecht

Wer als angehender Betriebswirt/in (IHK) den Unterschied zwischen Firma und Firmengebäude kennt, ist bereits bestens gerüstet für die in der mündlichen Prüfung ebenfalls gerne gestellte Frage "Unterscheiden Sie Personen-, Sach- und Fantasiefirma!". Deutschlands Schnell-Lernexperte Dr. Marius Ebert erläutert in seinem kostenlosen Schulungsvideo den Hintergrund der Frage sowie die Unterschiede dieser drei Firmenarten.

Die Prüfungsfrage "Unterscheiden Sie Personen-, Sach- und Fantasiefirma!" weist bereits darauf hin, dass es hier um drei Begriffe geht, die sich lediglich im ersten Wortbestandteil unterscheiden und die den letzten Wortbestandteil gemeinsam haben, nämlich den Begriff "Firma". Hier wird eine Unterscheidung getroffen in Personenfirmen, Sachfirmen und Fantasiefirmen.

Nürnberg Night Shopping in der ION-Nacht

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Nürnberg Night Shopping in der ION-Nacht
ION Nacht 2019: Shoppen und OpenAir Kino

Was passiert, wenn Kultur und Einzelhandel sich zusammentun? Es entsteht ein kostenfreies Veranstaltungsformat, das seinesgleichen sucht und die unterschiedlichsten Menschen erreicht. So auch in diesem Jahr wieder in der ION-Nacht am 28. Juni 2019. Auf dem Programm: Kirchenmusik - logisch. Und dazu: Shoppen, Mitmach-Chor und Open-Air-Kino!

Längst läuft er wieder, der Countdown für die ION - die Internationale Orgelwoche, die in diesem Jahr zum ersten Mal unter ihrem neuen Namen "Musikfest ION" stattfindet. Kirchenmusikfreundinnen und -freunde aus aller Welt haben längst ihre Tickets und Hotelzimmer in Nürnberg gebucht, um bei einem der größten und ältesten Kirchenmusik-Festivals Europas dabei zu sein. Eröffnet wird dieses mit der beliebten ION-Nacht. Das Motto? Ist Programm: Musik hören. Stadt entdecken. Menschen treffen.

Mit dem Stoabergmarsch24 zum Top Salewa Outfit

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Mit dem Stoabergmarsch24 zum Top Salewa Outfit
Stoabergmarsch24 zwischen Tirol und Salzburg

Wenn am 22. Juni um neun Uhr der Startschuss zum Stoabergmarsch24 fällt, liegen nicht nur 4139 Höhenmeter auf 50 Kilometern, sondern erstmals auch eine besondere Belohnung. Mit Salewa konnte ein Top Outdoor Ausstatter für die 24 Stundenwanderung zwischen Tirol und Salzburg gewonnen werden. Somit erhalten alle Teilnehmer ein eigenes Stoabergmarsch-Shirt und am Ziel wird unter allen Finishern ein hochwertiges Salewa Outfit im Wert von 1500 Euro verlost. "Mit Salewa konnten wir einen tollen Partner für die Region gewinnen, der sich zudem sehr stark für Nachhaltigkeit einsetzt, was wiederum den Gedanken des Green Event unterstützt", so der Geschäftsführer des TVB PillerseeTal, Armin Kuen. Doch zunächst gilt es die anspruchsvolle Tour in den Leoganger und Loferer Steinbergen zu bewältigen.

M-Files erweitert Salesforce Customer 360 um den kontextbasierten Zugriff auf alle Dokumente

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M-Files erweitert Salesforce Customer 360 um den kontextbasierten Zugriff auf alle Dokumente
M-Files for Salesforce schafft 360-Grad-Sicht auf alle kundenrelevanten Dokumente

Ratingen, 11.6.2019 - M-Files, führender Anbieter für intelligentes Informationsmanagement, gibt heute den Launch einer völlig neuen Informationsmanagementlösung für Salesforce bekannt. M-Files for Salesforce integriert seine Content Services nahtlos in Salesforce und bietet über die dem Nutzer vertraute Salesforce-Oberfläche einfachen Zugriff auf alle Funktionen für intelligentes Informationsmanagement, Compliance und Governance. Das sonst übliche Hin und her zwischen verschiedenen Anwendungen und Salesforce entfällt für die Salesforce-Nutzer und M-Files stellt alle Informationen in den jeweiligen Kontext.

Guyana erneut als Top-Eco-Destination ausgezeichnet

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Mettmann – Nach der im März auf der ITB in Berlin erfolgten Wahl zur Nummer 1 bei den weltweiten Eco-Tourismuszielen durch die Green Destination Foundation wurde Guyana nun erneut mit einem prestigeträchtigen
Eco-Preis ausgezeichnet. Auf der morgen in London zu Ende gehenden Tourismus-Messe „Experience Latin America“ erhielt die südamerikanische Destination den „Best in Sustainable Tourism Award“ der Latin Travel Association (LATA). Letztere ist ein Zusammenschluss von mehr als 340 britischen Unternehmen und südamerikanischen Destinationen, die sich dem Tourismus in dieser Region verschrieben haben.

Mit den LATA-Awards werden bereits in der 9. Ausgabe Personen, Unternehmen und Reiseziele ausgezeichnet, die einen außergewöhnlichen Beitrag zur Entwicklung des nachhaltigen Tourismus nach Lateinamerika geleistet haben. Vergeben von einer Expertenjury würdigen die LATA Achievement Awards Initiativen und Bemühungen der Tourismusbranche, die lateinamerikanische Region näher an Europa heranzuführen.

Die Jury kürte Guyana zum Gewinner im Segment Sustainable Tourism für seine „beeindruckenden nachhaltigen Tourismuspraktiken, die die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern, zur Wahrung lokaler Traditionen und Bräuche beitragen, einen kohlenstoffarmen Lebensstil fördern und den indigenen Gemeinschaften eine Lebensgrundlage bieten.“

Immobilienrecht: Wenn der Verkäufer noch ein wenig länger bleibt

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 Wenn der Verkäufer noch ein wenig länger bleibt
Notarin Sonja Reiff zum Verkauf einer Immobilie bei fortgeführter Nutzung durch den Verkäufer

Frankfurt, 6. Juni 2019 - Nicht selten wohnt der Verkäufer einer Immobilie noch in dieser, wenn der notarielle Kaufvertrag beurkundet wird. Mit Zahlung des Kaufpreises wird dann meist die Übergabe und Räumung der Immobilie vereinbart. Manchmal ist aber auch eine längere Nutzung durch den Verkäufer im Interesse beider Vertragsparteien. Worauf hierbei zu achten ist und welche vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten es gibt, erklärt Sonja Reiff, Notar in Frankfurt, in einem neuen Fachbetrag zum Immobilienrecht auf der Homepage der Sozietät Selzer Reiff Rechtsanwälte Notare.

Sommer, Hüftsteak und die Nachbarn

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Sommer, Hüftsteak und die Nachbarn

Lust auf eine knackige Bratwurst oder ein saftiges Steak? Für alle, die im Sommer gerne grillen, servieren die ARAG Experten als Beilage die Antworten auf Fragen wie diese: Wo, wie oft und wie lange?

Versicherungsbeiträge - Besonderheiten in der Steuererklärung

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Versicherungsbeiträge - Besonderheiten in der Steuererklärung
Steuerberater Roland Franz

Essen - Versicherungsbeiträge sind u.a. nicht absetzbar, wenn sie im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, weist aber darauf hin, dass aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs die Finanzämter Sozialversicherungsbeiträge, die bei einer Tätigkeit in einem EU-/EWR-Staat auf in Deutschland steuerfreien Arbeitslohn entfallen, unter bestimmten Voraussetzungen als Vorsorgeaufwendungen anerkennen müssen.

Diese Ausnahmeregelung vom Abzugsverbot ist nun gesetzlich geregelt.

"Erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Ausnahmereglung nicht, z.B. weil es sich nicht um einen EU-/EWR-Staat handelt, besteht zumindest für auf die Auslandstätigkeit entfallenden Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung noch Hoffnung. Der Bundesfinanzhof in München prüft derzeit in zwei hierzu anhängigen Revisionen, ob diese Beiträge als Altersvorsorgeaufwendungen absetzbar sind", erklärt Steuerberater Roland Franz.

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