MCM Investor Management AG: Wohnfläche der Immobilie nachmessen

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Wer eine Immobilie mietet oder kauft, sollte unbedingt die Wohnfläche nachmessen. Stimmt diese nämlich nicht mit der im Vertrag angegebenen Quadratmeterzahl überein, zahlt man unnötig mehr Geld für die Miete oder die Nebenkosten.

Magdeburg, 02.04.2020. Die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg raten dringend dazu, die Wohnfläche der Immobilie nachzumessen und zu prüfen, ob diese mit der angegeben Quadratmeterzahl im Miet- oder Kaufvertrag übereinstimmt. „Von der Quadratmeterzahl hängt schließlich ab, wie hoch die Nebenkosten sind, aber auch die Miete in Mietobjekten. Zur Wohnfläche zählt man offiziell die als Wohnraum vermieteten Räume, also gehören Flur, wenn vorhanden Balkon oder Loggia, Keller, Garage, Wasch- oder Trockenräume nicht dazu“, erklärt die MCM Investor Management AG und bezieht sich dabei auf Angaben des Deutschen Mieterbunds (DMB).

Viele Leute fragen sich unterdessen, wie es sich eigentlich mit den Schrägen im Dachgeschoss verhält. „Im Dachgeschoss zählen Raumteile unter einem Meter Höhe nicht zur Wohnfläche dazu. Wenn die Angaben im Vertrag extrem abweichen von dem, was man in der Immobilie vorfindet, sollte man auf jeden Fall Zollstock oder Maßband dabei haben. Dies allein reicht aber nicht aus und man sollte sich einen Vermessungsexperten suchen, der nämlich auch Kriterien wie Säulen, Heizungsnischen oder Fenstervorsprünge prüft“, weiß die MCM Investor Management AG aus Magdeburg.

In Mietobjekten bestünde oft das Problem, dass das Thema Wohnfläche oft erst zum Streitpunkt zwischen Mieter und Vermieter wird, wenn der Mietvertrag schon lange unterschrieben ist und man sich eigentlich über etwas anderes streitet, wie eine Erhöhung der Miete oder eine hohe Nebenkostenabrechnung. „Oft kommen Mieter überhaupt nicht auf die Idee, ihre Wohnfläche nachzumessen. Der Mietvertrag erhält alle wichtigen Zahlen und Angaben und bietet die
Berechnungsgrundlage. Mietminderung oder der Anspruch auf eine Rückzahlung erfolgt erst, wenn die Wohnung mehr als zehn Prozent kleiner ist, als im Mietvertrag aufgeführt“, betont die MCM Investor Management AG aus Magdeburg abschließend.