MCM Investor Management AG erklärt Vor- und Nachteile von Eigentumswohnungen

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Der Gestaltungsspielraum bei Eigentumswohnungen sei eingeschränkt, lautet ein gängiges Klischee. Dabei überwiegen die Vorteile im Vergleich zur Mietwohnung.

Magdeburg, 23.02.2022. „Es ist ein gängiges Vorurteil, dass man in einer Eigentumswohnung nicht so viel Gestaltungsspielraum hat. Dabei muss man aber bedenken, dass man als Wohnungseigentümer natürlich viel mehr Freiheiten hat, als wenn man eine Immobilie nur anmietet. In den eigenen vier Wänden kann man beispielsweise problemlos das Badezimmer umbauen lassen, Zimmer teilen, die Küche vergrößern oder einen unerschlossenen Teil ausbauen lassen. Bei allen Dingen, die nicht die Gemeinschaft stören und das Gemeinschaftseigentum betreffen, sind Eigentümer hier keine Grenzen gesetzt“, erklären die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg. Für alle anderen Anliegen und Pläne muss man sich die Zustimmung der Mehrheit holen, also der anderen Eigentümerparteien im Haus.

Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) teilt gemeinsame Regeln. „Wenn man eine Eigentumswohnung kauft, auch Sondereigentum genannt, erwirbt man Teile am eines Hauses, welches gemeinsam genutzt wird. Dazu gehören Wände, Fassaden, Flure, Treppenhäuser oder Dächer. All diese Teile gehören nämlich zum Gebäude“, fügt die MCM Investor Management AG hinzu.

Über jegliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum entscheidet die WEG zusammen. Ist man sich unsicher, welche Teile des Gebäudes zu den einzelnen Wohneinheiten gehören und welche zum Gemeinschaftseigentum zählen, lohnt sich ein Blick in die Teilungserklärung der WEG. „Hinzu kommt, dass Wohnungseigentümer durch das 2020 veränderte WEG-Gesetz mehr Freiheiten bekommen, Änderungen am Gemeinschaftseigentum vorzunehmen. Hier gibt es vor allem mehr Freiheiten für Eigentümer, die ihre eigene Wohnung umbauen wollen. Oft sind die Raumkonstruktionen veraltet. Nun gibt es einige Sonderregelungen, wenn zum Beispiel eine tragende Wand entfernt werden soll. Fenster sind ein weiteres Beispiel für Dinge, die man nicht ohne Weiteres ändern kann. Das Gebäude muss einheitlich sein, so eben auch die Fassade mit den Fenstern. Geben die anderen Eigentümer grünes Licht für neue Fenster, kann man loslegen“, erklärt die MCM Investor Management AG aus Magdeburg. Bauvorhaben, welche die Statik des Gebäudes betreffen, müssen immer innerhalb der WEG abgesprochen werden. Es lohnt sich generell, alles vorher abzusprechen.