In die Insolvenztabelle eingetragene Steuerforderungen können nicht mehr geändert werden
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 10 July 2018In die Insolvenztabelle eingetragene Steuerforderungen können nicht mehr geändert werden
Wurden Steuerforderungen widerspruchslos in die Insolvenztabelle eingetragen, wirkt dies wie eine bestandskräftige Festsetzung der Forderung. Das hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden.
Gläubiger können ihre Forderungen zur Insolvenztabelle beim Insolvenzverwalter anmelden. Sowohl Insolvenzverwalter als auch Insolvenzgläubiger und Insolvenzschuldner haben das Recht, die Forderung zu bestreiten. Das gilt auch für Steuerforderungen der Finanzbehörden, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Werden die Steuerforderungen widerspruchslos in die Insolvenztabelle eingetragen, wirkt dies wie eine bestandskräftige Festsetzung der Forderungen. Eine Änderung der Bescheide ist dann nicht mehr möglich. Das hat das Finanzgericht Düsseldorf mit Urteil vom 8. Mai 2018 entschieden (Az.: 10 K 1385/15 E,U).