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Kinder sitzen sich krank

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Kinder sitzen sich krank
Grafik: komm-in-schwung.de (No. 6038)

sup.- Wer kann sich noch an die Zeiten erinnern, in denen Kinder jede freie Minute zum Toben und Spielen im Freien nutzten und in ihrer Bewegungsfreude kaum zu bremsen waren? Von diesem idyllischen Bild sind die heutigen Heranwachsenden weit entfernt. Im Alter von drei bis 17 Jahren erfüllen 77,6 Prozent der Mädchen noch nicht einmal die Mindest-Bewegungsempfehlung der WHO (Weltgesundheitsorganisation) von wenigstens 60 Minuten mäßig bis anstrengender körperlich-sportlicher Aktivität am Tag. Nur wenig besser sieht es bei den Jungen aus, bei denen die bedenkliche Bewegungsarmut auf 70,6 Prozent zutrifft. Zu diesem Ergebnis kommt die KIGGS Welle 2 (2014 bis 2017), eine Folgeerhebung des Robert Koch-Instituts zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland.

Bedarfs- und Langzeitbehandlung bei Asthma

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Bedarfs- und Langzeitbehandlung bei Asthma
Foto: Fotolia / auremar (No. 6037)

sup.- "Weitestgehende Beschwerdefreiheit und möglichst uneingeschränkte körperliche Leistungsfähigkeit", so definiert der "Lungeninformationsdienst" des Helmholtz Zentrum in München die wünschenswerten Resultate einer Asthma-Therapie. Für viele Betroffene, die oft schon seit Jahren unter der chronisch-entzündlichen Atemwegserkrankung leiden, führt der Weg zu diesen Therapiezielen nur über eine sorgfältig eingestellte Dauer-Behandlung mit Medikamenten. Dabei wird unterschieden zwischen so genannten Bedarfsmedikamenten (Reliever), die der kurzfristigen Linderung akuter Asthma-Symptome dienen, und den Controllern, die als Langzeitmedikamente die Entzündung bzw. die Entzündungsbereitschaft der Bronchien abschwächen. Bei den Relievern, die der Patient auch als Notfall-Spray stets parat haben sollte, handelt es sich meist um Beta-2-Sympathomimetika, die auf verkrampfte Muskeln um die Bronchien entspannend wirken und auf diese Weise die Atemwege erweitern.

Comtrade: Entwicklerkonferenz Quest for Quality mit Top-Sprechern

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 Entwicklerkonferenz Quest for Quality mit Top-Sprechern

Dublin, Irland - 11. Juni 2018 - Comtrade Digital Services, ein führender Anbieter von Software-Engineering-Dienstleistungen und IT-Lösungen, kündigt eine Reihe von spannenden Referenten für die Quest for Quality-Entwicklerkonferenz an. Quest for Quality ist eine der führenden europäischen Konferenzen für Qualitätssicherung in der Software-Entwicklung und findet am 3. und 4. Oktober 2018 in Dublin, Irland, statt. Die zweitägige Veranstaltung beschäftigt sich mit den Herausforderungen und Chancen, die die Qualitätssicherung in einem neuen IT-Zeitalter mit sich bringt.

Der internationale Kongress richtet sich an Teilnehmer aus ganz Europa, die hier über Aspekte wie Testautomatisierung, agile Entwicklung, Edge Computing, Blockchain, künstliche Intelligenz und weitere Themen diskutieren. Quest for Quality hat sich zu einer attraktiven Plattform etabliert, die im Jahr 2017 von mehr als 150 führenden Experten besucht wurde.

GRP Rainer Rechtsanwälte: Bewertung der Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers aus wichtigem Grund

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 Bewertung der Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers aus wichtigem Grund

Die Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers kann aus wichtigem Grund erfolgen. Allerdings muss zum Zeitpunkt der Beschlussfassung auch tatsächlich ein wichtiger Grund vorliegen.

Die Gesellschafterversammlung ist das wichtigste Beschlussorgan einer GmbH und entscheidet in der Regel auch über die Abberufung und Kündigung des Anstellungsvertrags eines Gesellschafter-Geschäftsführers. Allerdings ist der Gesellschafter-Geschäftsführer selbst stimmberechtigt und kann daher unter Umständen einen Beschluss über seine Abberufung vereiteln. Der Gesellschafter-Geschäftsführer kann sein Stimmrecht allerdings nicht ausüben, wenn die Abberufung aus wichtigem Grund erfolgen soll. Entscheidend ist also die Bewertung, ob tatsächlich ein wichtiger Grund für die Abberufung vorliegt, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.

Großer Unternehmenszusammenschluss bei OnRobot

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Das Unternehmen will sein Wachstum durch strategische Akquisitionen und technologische Innovationen weiter ausbauen und die unterversorgten Märkte für Greifsysteme bedienen. Durch den Zusammenschluss dreier internationaler Unternehmen strebt das neue OnRobot in einem schnell wachsenden globalen Markt die Weltmarktführerschaft an und möchte die starke Position Dänemarks in der kollaborativen Robotik weiter ausbauen.

ODENSE, Dänemark - 11. Juni 2018- Enrico Krog Iversen, ehemaliger CEO des branchenführenden Cobot-Pioniers Universal Robots, stellt sich gemeinsam mit dem Danish Growth Fund durch die Fusion dreier innovativer Greifsystem-Unternehmen der nächsten Herausforderung in der Automatisierungstechnik, um das fortgesetzte Wachstum der kollaborativen Robotertechnik zu fördern - einer Industrie, die bis zum Jahr 2025 Einnahmen in Höhe von 8,5 Milliarden Dollar erzielen wird.

Eigenheim auf fremdem Boden

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Wer ein Grundstück besitzt und damit Geld verdienen will, der muss nicht zwangsläufig verkaufen. Er kann es anderen zur Pacht anbieten und ihnen so ermöglichen, darauf zu bauen. Das Konzept des Erbbaurechts macht dies möglich. Die Sabori Immobilien GmbH berät Grundstückseigentümer im Raum Hamburg umfassend über die Möglichkeiten der Erbpacht und begleitet alle Schritte der Abwicklung mit ihrem Fachwissen und ihrer langjährigen Erfahrung.

"Viele wissen gar nichts von der Möglichkeit, dass jemand mit einem Pachtvertrag auf einem fremden Grundstück bauen kann", erklärt Morteza Sabori, Geschäftsführer des gleichnamigen Hamburger Immobilienunternehmens. "Das Erbbaurecht stellt jedoch eine attraktive Alternative zum Verkauf dar. Der Eigentümer behält sein Grundstück und erhält regelmäßige Einnahmen."

Meist wird ein Erbbaurechtsvertrag über 99 Jahre geschlossen. Der Pächter erhält damit das Recht, auf dem fremden Grundstück zu bauen. Für ihn ist dies günstiger, da er nur die Immobilie bezahlen und finanzieren muss. Das spart Eigenkapital. Für das Grundstück zahlt er dann regelmäßig den Erbbauzins an den Eigentümer.

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