Kritik an neuer Makler-Verordnung: Kompetenz-Nachweis fehlt
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 5 July 2018Bernd Lorenz von ImmoConcept sieht finanzielle Risiken für Käufer und Investoren
Frankfurt, 5. Juli 2018 - Am 1. August treten neue Regeln für die Zulassung und Berufsausübung von Maklern und Immobilienverwaltern in Kraft. Danach müssen Makler auch künftig zwar eine Berufserlaubnis beantragen, aber keinen substanziellen Sachkunde-Nachweis erbringen. "Das entspricht nicht den fachlichen Anforderungen, die der Beruf mit sich bringt", kritisiert Bernd Lorenz vom Frankfurter Immobilien- und Beratungsunternehmen ImmoConcept. Er hält die neue Verordnung wie schon die Vorgänger-Regelung wegen des fehlenden Sachkunde-Nachweises für unzureichend.
"Wer ahnungslos Immobilien vermittelt, kann Käufern und Investoren großen finanziellen Schaden zufügen." Vor allem im Bereich der privaten Käufer von Häusern und Wohnungen sei das nicht nachzuvollziehen. "Viele Menschen stecken ihr gesamtes Erspartes in eine Immobilie, da muss ich doch sicher gehen, dass der Makler Ahnung von der Materie hat."