Derzeit kann auf der ePetition-Plattform des deutschen Bundestags eine Petition mitgezeichnet werden, die eine Vertretungsbefugnis vor den deutschen Landgerichten, für Absolventen des Studiengangs Wirtschaftsrecht fordert.
Mit der Petition 80297 auf der ePetition-Plattform des deutschen Bundestags wird eine Gesetzesänderung der §§ 79, 78 Zivilprozessordnung (ZPO) gefordert, die erfolgreichen Absolventen des Studiengangs Wirtschaftsrecht eine Vertretungsbefugnis vor Landgerichten für sich selbst, als Beschäftigte einer Partei oder als Familienangehörige im Bereich des Zivilrechts gestattet.
Wirtschaftsjuristen sind in der Regel als Beschäftigte eines Unternehmens tätig, nicht zuletzt auch, da ihnen bereits aufgrund des Gesetzes über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (RDG) keine Rechtsberatung erlaubt ist.
Aufgrund der Beschränkungen aus dem RDG für Wirtschaftsjuristen ist auch eine Verfassungsbeschwerde, durch den WJFH, vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben worden.
Absolventen des Studiengangs Wirtschaftsrecht sind hiernach selbst nach einem erfolgreichen Abschluss nicht in der Lage, als Beschäftigte eines Unternehmens, ein solches Unternehmen vor den Landgerichten zu vertreten.
Die Streitwerte im gewerblichen Umfeld übersteigen jedoch schnell die maßgebliche Grenze von 5.000 EUR, was in den meisten Fällen dazu führt, dass der jeweilige Prozess vor einem Landgericht geführt werden muss.