Abzug als Sonderausgaben bis 4.000 Euro pro Kind!
Die ersten Bundesländer starten am 25.06.2018 mit den Sommerferien. Angeführt vom Saarland, von Rheinland-Pfalz und Hessen folgen wenige Tage später Niedersachsen, Bremen und Sachsen-Anhalt. In Familien mit zwei berufstätigen Eltern laufen die Planungen auf Hochtouren, wo und wie die Kinder, die noch zu jung sind, um allein zu Hause zu bleiben, wochenweise untergebracht werden können. Denn sechs Wochen am Stück bekommt in der Regel kein Arbeitnehmer frei. Auch wenn ein Elternteil zu Hause ist, möchten Eltern ihren Kindern zunehmend ein abwechslungsreiches Ferienprogramm bieten, damit nicht zu viel Langeweile aufkommt.
Ob Sprachferien, Sportcamps, Ferienlager, Zirkusschule oder tägliche Ferienbetreuung, wer mehrere Wochen bucht, belastet das Haushaltsbudget in der Regel enorm. Tagessätze von bis zu 30 Euro inklusive der Verpflegung sind keine Seltenheit. Gerade für Geringverdiener stellt sich hier die Frage, inwieweit der Fiskus diese finanzielle Last ausgleicht.