Eigenhändiges Testament trotz starker Sehschwäche gültig
Verfasser: pr-gateway on Friday, 23 June 2017Eigenhändiges Testament trotz starker Sehschwäche gültig
Trotz einer starken Sehschwäche kann ein eigenhändiges Testament immer noch gültig erstellt werden. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Neuss hervor (Az.: 132 VI 46/16).
Ein Testament kann notariell oder auch eigenhändig erstellt werden. Ein eigenhändiges Testament muss vom Anfang bis zum Ende handschriftlich geschrieben sein. Eine bloße Unterschrift reicht nicht aus. Der Testierende muss das Testament selbst schreiben und es anschließend auch überprüfen können, erklärt die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.
Durch ein Testament kann der Erblasser die gesetzliche Erbfolge unter Berücksichtigung von Pflichtteilsansprüchen umgehen und Erben seiner Wahl einsetzen. Mit zunehmenden Alter können aber naturgemäß gesundheitliche Probleme auftauchen, die die Erstellung eines eigenhändigen Testaments erschweren. Das kann dann trotz der letztwilligen Verfügung zu Erbstreitigkeiten führen. Die gesetzlichen Erben fühlen sich möglicherweise übergangen und bezweifeln die Testierfähigkeit des Erblassers. So auch in dem Fall, den das Amtsgericht Neuss zu entscheiden hatte.