Insolvenz: BGH stärkt Rechte der Gläubiger
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 25 July 2017Insolvenz: BGH stärkt Rechte der Gläubiger
Gute Nachricht für Gläubiger eines insolventen Geschäftspartners: Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 22. Juni 2017 ihre Rechte bei der Insolvenzanfechtung gestärkt (Az.: IX ZR 111/14).
Das Insolvenzanfechtungsrecht gibt dem Insolvenzverwalter die Möglichkeit, Zahlungen des Insolvenzschuldners aus der Zeit vor der Insolvenz zurückzufordern. Das hat bei den Zahlungsempfängern für Rechtsunsicherheit und teilweise unverhältnismäßige Belastungen gesorgt. Der BGH hat mit aktuellem Urteil nun die Position der Gläubiger gestärkt, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.
Nur weil ein Gläubiger eine Forderung erfolgreich zwangsweise durchsetzt, könne daraus nicht geschlossen werden, dass der Gläubiger die Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungseinstellung des Schuldners kannte, wenn der Gläubiger darüber hinaus keine Kenntnis von weiteren konkreten Tatsachen über die Zahlungsunfähigkeit oder die Vermögenslage des Schuldners hat, so die Karlsruher Richter. Damit kann der Insolvenzverwalter die zwangsweise eingetriebene Forderung nicht ohne weiteres zurückverlangen.