Forward-Prolongation: OLG München bestätigt vorzeitiges Kündigungsrecht des Kreditnehmers
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 27 June 2017
27.06.2017 - In einer richtungsweisenden Entscheidung vom April 2017 stellt das Oberlandesgericht München klar, dass die zehnjährige Zinsbindungsfrist bei einer Forward-Prolongation bereits mit dem Zeitpunkt der Vertragsverlängerung beginnt.
Vermeintlich günstige Forward-Prolongationsvereinbarungen
Viele Darlehensnehmer erinnern sich noch gut an den unerwarteten Anruf ihrer Bank, die bereits Jahre vor dem Ende der Zinsfestschreibung den Abschluss neuer Konditionen empfahl. Mit dem Argument aktuell günstiger Konditionsangebote und der Aussicht auf künftig steigende Zinsen wurden private Häuslebauer von ihren Banken überredet, frühzeitig neue Zinskonditionen zu vereinbaren. In den meisten Fällen erwiesen sich diese Konditionen schon bald als viel zu teuer. Gelohnt haben sich diese Prolongationsvereinbarungen nur für die Banken. In vielen Fällen gibt es jedoch die Möglichkeit, das Darlehen bereits Jahre vor dem vereinbarten Ende der späteren Zinsfestschreibung zu kündigen. Die betroffenen Darlehensnehmer können sich dadurch viel früher als angenommen von hohen Zinslasten befreien.