Vertragsverstöße von Kollegen - Meldepflicht für Arbeitnehmer?
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 16 March 2017Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 08. Juli 2016 - 2 Sa 190/15.
Müssen Arbeitnehmer Verstöße von Kollegen beim Arbeitgeber anzeigen?
Aus dem Arbeitsverhältnis ergeben sich für Arbeitnehmer Pflichten zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers. Wer diese Pflichten als Arbeitnehmer verletzt, kann unter Umständen eine fristlose Kündigung vom Arbeitgeber erhalten (BAG, Urteil vom 26. März 2009 - 2 AZR 953/07 -, juris). Wie sieht es nun aber aus, wenn man mitbekommt, dass Kollegen Vertragsverstöße begehen? Sind Arbeitnehmer dazu verpflichtet, diese Verstöße beim Arbeitgeber zu melden bzw. stellt eine unterbliebene Anzeige selbst einen Vertragsverstoß dar, der den Arbeitgeber zur Kündigung berechtigen kann?
Grundsätzlich keine Meldepflicht