Arbeitnehmer nimmt Drogen - wie sollten Arbeitgeber vorgehen?
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 16 February 2017Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Arbeitnehmer kann nicht zum Drogentest gezwungen werden
Wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer im Verdacht hat, während der Arbeit unter dem Einfluss von Drogen zu stehen, wird er über eine Kündigung nachdenken. Zu Nachweiszwecken wäre hierfür ein Drogentest hilfreich. Das Problem für Arbeitgeber: der Arbeitnehmer kann einen Drogentest verweigern und sich insofern auf seine grundrechtlich geschützte körperliche Unversehrtheit berufen (Art. 2 Abs. 2 GG).
Verdachtskündigung des Arbeitgebers
Deshalb empfiehlt es sich, die Kündigung auf den Verdacht des Drogenkonsums zu stützen. Das ist im Wege der sog. Verdachtskündigung möglich. Dafür muss der Arbeitgeber aber eine Reihe von Voraussetzungen einhalten, insbesondere ist die vorherige Anhörung des jeweiligen Arbeitnehmers erforderlich. Für eine Kündigung, die sich nicht allein auf den Verdacht, sondern den tatsächlichen Drogenkonsum stützt, dürfte dem Arbeitgeber der erforderliche Nachweis in der Praxis dagegen schwerfallen.