ARAG Recht schnell...
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 8 February 2017Urteile auf einen Blick
+++ Kein Steuervorteil für Karnevalspartys +++
Ein ermäßigter Steuersatz von 7 Prozent ist für Karnevalsfeiern nur rechtmäßig, wenn die Veranstaltung genug Elemente der traditionellen Brauchtumspflege enthält. Dies entschied laut ARAG der Bundesfinanzhof (BFH) in München-Bogenhausen (BFH, Az.: V R 53/15).
+++ Wer bei Kündigung nicht auszieht, muss zahlen +++
Mieter, denen ordnungsgemäß gekündigt wurde, die aber trotzdem nicht ausziehen, müssen für diese Monate mit einer saftigen Nachzahlung rechnen. Denn der Vermieter darf laut ARAG nach verstrichener Kündigungfrist die ortsübliche Miete ansetzen. Der Vermieter darf daher so viel Geld verlangen, wie er von einem neuen Mieter hätte bekommen können und muss sich nicht an die Begrenzungen und Fristen halten, die bei normalen Mieterhöhungen vor allzu hohen Forderungen schützen sollen (BGH, Az.: VIII ZR 17/16).