Zugang der Kündigung, wenn Arbeitnehmer die Annahme verweigert?
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 11 August 2016Ein Artikel von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Ausgangslage
Arbeitgeber haben häufig Probleme, wenn es darum geht, dem Arbeitnehmer eine Kündigung zuzustellen. Zwei Konstellationen treten dabei immer wieder auf:
1. Fall: Der Arbeitgeber versucht, dem Arbeitnehmer die Kündigung direkt zu übergeben. Der Arbeitnehmer weigert sich allerdings, diese anzunehmen.
2. Fall: Der Arbeitgeber entscheidet sich dafür, die Kündigung per Einschreiben an den Arbeitnehmer zu verschicken. Der Arbeitnehmer wird dann darüber benachrichtigt, holt allerdings das Einschreiben einfach nicht ab.
In beiden Fällen stellt sich für den Arbeitgeber die Frage, ob die Kündigung trotzdem als zugegangen gilt und damit die Frist von drei Wochen zur Erhebung der Kündigungsschutzklage gilt.
Zugang, wenn Arbeitnehmer mit Kündigung rechnen musste