Änderungskündigung: Bestimmtheit des Änderungsangebots
Verfasser: pr-gateway on Monday, 14 November 2016Änderungskündigung: Bestimmtheit des Änderungsangebots
Mit einer Änderungskündigung wird das Arbeitsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen beendet. Gleichzeitig wird die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Konditionen angeboten.
GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Arbeitsverträge lassen sich nicht nur zum Teil kündigen. Sollen einzelne Bedingungen im Arbeitsvertrag geändert werden, Arbeitgeber und Arbeitnehmer erzielen darüber aber keine Einigung, besteht die Möglichkeit der Änderungskündigung. Das Arbeitsverhältnis wird dann zwar gekündigt. Gleichzeitig erhält die Kündigung aber ein Angebot zur Weiterbeschäftigung zu anderen Bedingungen. Nimmt der Arbeitnehmer dieses Angebot nicht an, bleibt es bei der vollständigen Kündigung des Arbeitsvertrags.