BGH: Käufer kann Zahlung des Kaufpreises bis zur Beseitigung der Mängel verweigern
Verfasser: pr-gateway on Monday, 7 November 2016BGH: Käufer kann Zahlung des Kaufpreises bis zur Beseitigung der Mängel verweigern
Weist eine Kaufsache Mängel auf, kann der Käufer die Zahlung des Kaufpreises verweigern bis die Mängel behoben sind. Das hat der BGH mit Urteil vom 26. Oktober 2016 entschieden (Az.: VIII ZR 211/15).
GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Käufer hat einen Anspruch, dass ihm die Kaufsache frei von Mängeln übergeben wird. Treten Mängel auf, kann er vom Verkäufer die Beseitigung verlangen. Bis dahin kann er die Zahlung des Kaufpreises verweigern und von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen. Das gilt auch, wenn der Schaden nur geringfügig ist. Das hat der Bundesgerichtshof aktuell entschieden.