BAGüS fordert diskriminierungsfreien Zugang zur Pflegeversicherung für behinderte Menschen
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 21 September 2016
(Mynewsdesk) Pflegebedürftige Menschen haben Anspruch auf die Solidarität der Gesellschaft. Die beitragsfinanzierte Pflegeversicherung ist ein Instrument dafür. Die Leistung der Pflegeversicherung muss sich an der Bedürftigkeit der Person orientieren, aber genau dies verhindert die aktuelle Fassung des Paragraf 43a des Sozialgesetzbuches (SGB) XI, so die Bundesarbeitsgemeinschaft überörtlicher Sozialhilfeträger (BAGüS).
Die geltende Gesetzesregelung diskriminiert Menschen mit Behinderung, die in stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe leben, indem sie die Zuwendungen pauschal auf 266 Euro pro Monat festschreibt.
Zum Vergleich: Behinderte Menschen mit der Pflegstufe II beziehen, wenn sie nicht in so einer stationären Wohneinrichtung, sondern in einem Pflegeheim leben, Leistungen in Höhe von 1.330 Euro. Das ist das Fünffache des im § 43a SGB XI festgeschriebenen Betrages und steht im klaren Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention.