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Verfasser: pr-gateway on Friday, 16 September 2016Flugangst | Pilze-Sammeln | Altweibersommer
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Wer eine Flugreise bucht und eine Reiserücktrittsversicherung abschließt, kann von der Versicherung die bezahlten Reisekosten ersetzt verlangen, wenn er aufgrund einer Erkrankung am Reiseantritt gehindert ist. Plötzlich auftretende Flugangst, die z. B. durch einen aktuellen Flugzeugabsturz ausgelöst wird - ist allerdings laut einem Urteil des Amtsgerichts Andernach keine solche Erkrankung (Az.: 6 C 1238/96).
Anders sah das zwar das Landgericht Koblenz im Fall einer Frau, die am Flughafen eine Panikattacke bekam und der der Flughafenarzt Reiseuntauglichkeit attestierte (Az.: 14 S 362/03). Dennoch können sich Reisende nicht immer darauf verlassen, dass die Versicherung zahlt. Manche Versicherer verlangen in ihren Bedingungen auch die Vorlage eines Attestes eines Psychiaters. Umso größere Einschränkungen müssen daher Menschen, die an Flugangst leiden, hinnehmen; sei es bei der Urlaubsplanung oder bei Geschäftsreisen.