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Drittes Immobilien-Crowdinvesting vorzeitig ausgezahlt: Bis zu 14 % Gesamtrendite für EXPORO-Investoren

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Hamburg, 06. Januar 2016 – Die EXPORO-Anleger des Immobilieninvestments „Mein Ohmoor“ haben ihr eingesetztes Kapital samt Zinsen zurückerhalten. Zum 14. Dezember wurde die Auszahlung veranlasst – und damit zwei Wochen früher als vertraglich vereinbart. „Mein Ohmoor“ ist bereits das dritte zurückgezahlte Projekt des Marktführers für Immobilien Crowdinvesting Exporo.de.

Projekt „Mein Ohmoor“ vorzeitig zurückgezahlt – voll verzinst

Vor rund zwei Jahren stellten private Investoren der Hamburger Wernst Immobilien Gruppe insgesamt 755.000 Euro Darlehenskapital zur Verfügung - gegen eine jährliche Verzinsung von 6 % p.a.. Zwei Wochen vor dem vereinbarten Auszahlungstermin wurden am 15.12.2015 ca. 76.000 Euro Zinsen plus 755.000 Euro Darlehen zurückbezahlt – bei voller Auszahlung der Zinsen bis zum Jahresende. Dies entspricht einer durchschnittlichen Rendite über alle Investoren und die Gesamtlaufzeit in Höhe von ca. zehn Prozent. Die Verzinsung für Exporo-Anleger startet direkt mit dem Eingang des Investmentbetrags auf dem Konto des Treuhänders – je früher ein Anleger investiert, desto höher die Zinsgutschrift. Der erste Investor des Projekts „Mein Ohmoor“ erhielt daher über die Laufzeit seiner Anlage 14,4 % Zinsen auf seinen Investmentbetrag.

Studie Social Media Marketing 2016

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Studie Social Media Marketing 2016
Studie Social Media Marketing 2016 - DIM

Unabhängig von der Größe oder der Branche ist Social Media Marketing für viele Unternehmen ein integraler Bestandteil des Marketing-Mix und ihm wird ein hoher Stellenwert beigemessen. Oftmals sprengt der Aufwand, der in Social Media Marketing-Aktivitäten investiert wird, jedoch den Rahmen für einzelne zuständige Mitarbeiter oder sogar der ganzen Marketing-Abteilung. Dies führt oftmals dazu, dass einzelne Aspekte des Social Media Marketing bewusst und unbewusst vernachlässigt werden.

Das Deutsche Institut für Marketing möchte mit der Studie Social Media Marketing 2016 ein möglichst detailliertes Abbild des aktuellen Status Quo von Social Media Marketing in Unternehmen erstellen. Mit Hilfe der Ergebnisse der vorangegangenen Studien werden zudem Vergleiche durchgeführt, um die Veränderungen und Entwicklungen der letzten Jahre zu beschreiben. Darüber hinaus sollen anhand der Studie auch Erkenntnisse über zukünftige Entwicklungen und Trends ermittelt werden.

Tunnel Rastatt: BIM-Planung wird im Januar abgeschlossen

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Berlin, 6. Januar 2015 - Für die DB Netz AG ist die Planung und Visualisierung von Bau-Großprojekten mit Building Information Modeling (BIM) eine neue Möglichkeit, die Transparenz und die Effizienz der Abläufe zu steigern. Die langjährige Erfahrung von Arup in diesem Bereich war dabei sehr hilfreich: "Da Arup schon viele internationale Infrastrukturprojekte mit Hilfe von BIM begleitet und betreut hat, konnten wir von dieser Erfahrung maßgeblich profitieren. Das hat sehr zum Erfolg beigetragen", sagt Dipl.-Ing. Sascha Björn Klar, Projektmanager für Großprojekte bei der DB Netz AG.

Großprojekt für HKL

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Großprojekt für HKL
Kompaktbagger von HKL helfen bei der Erschließung des Neubaugebiets „Lau“ in Ölbronn.

Pforzheim, 6. Januar 2016 - HKL Großaufgebot in Baden-Württemberg: Seit Ende 2015 sind zahlreiche Maschinen aus dem HKL MIETPARK bei der Erschließung des Neubaugebiets "Lau" in Ölbronn im Einsatz. Auf einer Gesamtfläche von ca. 3,6 Hektar entstehen hier bis zu 45 Neubauten mit einer Größe von 430 bis 685 Quadratmetern. Die ARGE Ölbronn Neubaugebiet Lau, bestehend aus der EUROVIA Teerbau GmbH, der Otto Morof Tief- und Straßenbau GmbH und der Bauunternehmung Heinrich GmbH + Co. KG, forderte für das Großprojekt Unterstützung von HKL an. Zahlreiche Maschinen, Baufahrzeuge und Kleingeräte des Branchenführers sorgen seither für Effizienz auf der Baustelle.

SmartTOP Verdecksteuerung für Peugeot 207CC jetzt mit neuem Steck-Kabelsatz

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SmartTOP Verdecksteuerung für Peugeot 207CC jetzt mit neuem Steck-Kabelsatz
SmartTOP Verdecksteuerung für Peugeot 207CC

Las Vegas, Nevada - 6. Januar 2016

Die Firma Mods4cars hat den Plug and Play Kabelsatz der SmartTOP Verdecksteuerungen überarbeitet. Die ab sofort verwendeten Stecker schließen ein Verpolen zukünftig aus. Denn sie werden nicht mehr nur zusammen gesteckt, sondern dank einer passgenauen Buchse vollständig ineinander geschoben. Ein angebrachter Verriegelungsmechanismus sorgt für einen sicheren Halt.

Anforderungen der Übergangsregelung von Betrieben kaum zu erfüllen

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Anforderungen der Übergangsregelung von Betrieben kaum zu erfüllen
Steuerberater Roland Franz

Essen, 06. Januar 2016*****Mit Schreiben vom 26.11.2010, mit dem das Bundesfinanzministerium (BMF) die bisherigen Vereinfachungsregelungen hinsichtlich der ordnungsgemäßen Buchführung bei elektronischen Kassensystemen aufgehoben hat, wurde aber auch eine Übergangsregelung bis 2016 getroffen. Die mit der vermeintlich großzügigen Übergangsregelung verbundenen Anforderungen sind nach Auffassung von Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Velbert, Essen und Düsseldorf, allerdings so hoch, dass ein Betrieb sie kaum erfüllen kann.

ARAG Recht schnell...

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+++ Möglicherweise Wasser im Motorraum +++
Allein die technische Möglichkeit, dass Wasser im Motorraum des Porsche 911 Cabriolet einen Ausfall der Servolenkung bewirken kann, begründet keinen Sachmangel. Dies gilt laut ARAG jedenfalls dann, wenn es keine konkreten Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Servolenkung deswegen bei der üblichen Verwendung des Porsche im Straßenverkehr oder beim Aufsuchen einer Waschstraße beeinträchtigt werden kann (OLG Hamm, Az.: 28 U 158/12)

+++ Spionage Apps +++
Spionage-Apps lassen sich mit wenigen Klicks auf ein Smartphone herunterladen - doch wer sie nutzt, bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone. Wer sie ohne Zustimmung des Telefonbesitzers installiert, kann laut ARAG zu einer Strafe wegen Abfangens von Daten verurteilt werden.

+++ Keine Erstattung wegen Rentennachzahlung +++
Ein SGB-II-Träger kann von einem ehemals Hilfebedürftigen nicht deswegen bereits gezahlte Leistungen erstattet verlangen, weil dieser eine Rentennachzahlung erhalten hat. Denn allein aus der nachträglichen Feststellung voller Erwerbsminderung durch den Rentenversicherungsträger folge nicht, dass das Arbeitslosengeld II zu Unrecht bewilligt worden sei, so die ARAG Experten (SG Gießen, Az.: S 22 AS 590/14 PKH).

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100000jobs.ch bringt frischen Wind in den Schweizer Stellenmarkt

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In den Schweizer Stellenmarkt kommt Bewegung. Ab dem 1. Dezember 2015 sorgt mit 100000jobs.ch ein neues Jobportal für frischen Wind im Schweizer Stellenmarkt. Die Auswahl an Stellen ist riesig und macht die Suche nach dem Wunschjob schnell und einfach.

Der Schweizer Markt für Stelleninserate wird heute von ganz wenigen Jobbörsen dominiert. Mit 100000jobs.ch wollen die Betreiber den Schweizer Unternehmen und Personaldienstleistern eine gute Alternative anbieten. Das neue Portal bietet Stellensuchenden mit über 100’000 Vakanzen eine riesige Vielfalt an freien Stellen. Dadurch entfällt das mühsame Zusammensuchen passender Jobs auf den Webseiten von Firmen und Personaldienstleistern und den einzelnen Jobbörsen. Ausserdem gibt es im Blog auf dem Jobportal Wissenswertes und Unterhaltsames aus der Arbeitswelt.
100000jobs.ch ist jedoch nicht nur ein neues Jobportal mit über 100’000 Stellen. Es ist vielmehr Teil eines bereits bestehenden starken Schweizer Netzwerks von über 50 Spezialisten-Jobplattformen mit heute schon einer halben Million Besucherinnen und Besucher im Monat.

Unlautere Werbung bei gesundheitsbezogenen Angaben zu Lebensmitteln

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Unlautere Werbung bei gesundheitsbezogenen Angaben zu Lebensmitteln

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-ma...
Gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln müssen hohe Anforderungen erfüllen, damit sie nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Rostock hervor.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln sind verboten, wenn sie nicht den Anforderungen der sog. Health-Claims Verordnung entsprechen.

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