Unfall während der Weihnachtsfeier - Arbeitsunfall oder nicht?
Verfasser: pr-gateway on Saturday, 2 January 2016Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Philipp Modrach, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Während der Weihnachtszeit veranstalten die meisten Betriebe oftmals rund um den Jahreswechsel eine Weihnachtsfeier. Im Rahmen solcher Veranstaltungen kann es allerdings auch zu Unfällen kommen. Fraglich ist gerade im Hinblick auf den Versicherungsschutz dabei allerdings, ob auch während Weihnachtsfeiern der gesetzliche Versicherungsschutz greift oder nicht.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Philipp Modrach, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Rechtsanwaltskanzlei Bredereck & Willkomm.
Nach § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII sind Arbeitsunfälle Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach den §§ 2, 3 oder 6 SGB VII begründenden Tätigkeit. Eine versicherte Tätigkeit könnte demnach für die Mitarbeiter eines Betriebes eine Tätigkeit als "Beschäftigter" sein. "Beschäftigte" sind gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 kraft Gesetzes versichert. Dabei ist jedoch nicht abstrakt auf die rechtliche Stellung als Beschäftigter abzustellen sondern vielmehr auf die Tätigkeit eines im Zweifel Verletzten in Eingliederung in das Unternehmen eines anderen zu dem Zweck, dass die Ergebnisse dieser Tätigkeit dem Unternehmen und nicht dem Verletzten selbst unmittelbar zum Vorteil oder Nachteil gelangen.