K.i.B. Kompetenz in Beratung GmbH: BaFin ordnet Abwicklung an
Verfasser: pr-gateway on Monday, 14 December 2015K.i.B. Kompetenz in Beratung GmbH: BaFin ordnet Abwicklung an
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html Die K.i.B. Kompetenz in Beratung GmbH muss ihr unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft abwickeln und die angenommenen Gelder unverzüglich an die Anleger zurückzahlen. Das ordnete die BaFin an.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mit Bescheid vom 10. November 2015 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der K.i.B. Kompetenz in Beratung GmbH die Abwicklung der unerlaubt betriebenen Einlagegengeschäfts aufgegeben. Verbunden damit ist auch die unverzügliche Rückzahlung der angenommenen Gelder an die Anleger.