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K.i.B. Kompetenz in Beratung GmbH: BaFin ordnet Abwicklung an

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 BaFin ordnet Abwicklung an

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html Die K.i.B. Kompetenz in Beratung GmbH muss ihr unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft abwickeln und die angenommenen Gelder unverzüglich an die Anleger zurückzahlen. Das ordnete die BaFin an.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mit Bescheid vom 10. November 2015 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der K.i.B. Kompetenz in Beratung GmbH die Abwicklung der unerlaubt betriebenen Einlagegengeschäfts aufgegeben. Verbunden damit ist auch die unverzügliche Rückzahlung der angenommenen Gelder an die Anleger.

HS Dienstleistungen spendet 3.000 Euro für Kinder in Not

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HS Dienstleistungen spendet 3.000 Euro für Kinder in Not
Sirri Haydar (5.v.l.) und sein Team von HS Dienstleistungen präsentieren stolz den Scheck

Sommer 2015 in Bad Ems: Zwei Unternehmenslenker treffen sich und finden sich auf Anhieb sympathisch: Sirri Haydar, Geschäftsführender Gesellschafter der HS Dienstleistungen GmbH (http://www.hs-dienstleistungen.de) und Dieter F. Kindermann, Präsident des Kinderhilfswerk ICH - international children help e.V. (http://www.int-children-help.de) kommen ins Gespräch und unterhalten sich intensiv über humanitäre Hilfe für Kinder in Not. Kindermann stellt das Kinderhilfswerk und das weltweite Wirken von mittlerweile rund 300 ehrenamtlichen Mitarbeitern vor. Sirri Haydar ist begeistert und beschließt spontan, im Dezember anstatt der Weihnachtspräsente für Kunden für diesen guten Zweck zu spenden. Sowohl seine Mitarbeiter als auch seine Kunden sind von dieser Idee sehr angetan und so kommt es zu einer stattlichen Spende in Höhe von 3.000 Euro.

Darf ein Vermieter seinem Mieter wegen der Flüchtlingskrise kündigen?

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In der letzten Zeit erhalte ich vermehrt Anfragen von Vermietern, die bestehende Mietverhältnisse kündigen wollen, um Flüchtlinge unterzubringen. Die Beantwortung der Frage ist davon abhängig, ob es sich um ein Wohnungsmietverhältnis handelt oder um einen Gewerberaummietvertrag.

Kündigung von Gewerberaummietverhältnissen häufig möglich

Die Kündigung eines Gewerberaummietverhältnisses ist häufig ohne Grund möglich. Ist dies nicht der Fall, können zum Beispiel Fehler bei der Schriftform zu einer vorzeitigen Beendigungsmöglichkeit für den Vermieter führen.

Mietvertrag prüfen

Bei einem Gewerberaummietverhältnis empfiehlt sich zunächst ein Blick in den Mietvertrag. Enthält der Mietvertrag eine ausdrückliche Kündigungsmöglichkeit, bedarf es keines Kündigungsgrundes. Der Vermieter kann dann unter Einhaltung der dort vorgesehenen Kündigungsfrist kündigen.

Unbefristeter Mietvertrag kann ohne ausdrückliche Regelung gekündigt werden

Eigenbedarfskündigung - unbestimmtes Interesse an einer möglichen späteren Nutzung reicht nicht

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Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs ist grundsätzlich die Angabe der Person, für die die Wohnung benötigt wird, und die Darlegung des Interesses, das diese Person an der Erlangung der Wohnung hat, ausreichend (Bundesgerichtshof, Urteil vom 30. April 2014 - VIII ZR 284/13, NJW 2014, 2102 mwN). Die beim Thema Eigenbedarfskündigung sehr vermieterfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verführt Vermieter zunehmend dazu, es mit der Begründung der Eigenbedarfskündigung und der Darlegung des Nutzungswunsches nicht so genau zu nehmen. In einem aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof hier eine deutliche Grenze gezogen.

Konkretes Interesse an einer alsbaldigen Eigennutzung erforderlich:

Goodgame Studios: Kündigungen wegen Leistungsdefiziten oder Betriebsratsgründung?

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Im Internet (z.B. Newsslash, Finanznachrichten.de, Golem.de) wird aktuell darüber spekuliert, ob die Entlassungen von 28 Mitarbeitern der Goodgame Studios mit der angeblich geplanten Gründung eines Betriebsrates in Zusammenhang stehen. Das Unternehmen begründet die Kündigungen seiner Mitarbeiter wohl mit Leistungsdefiziten. Darf ein Unternehmen Mitarbeiter wegen der (geplanten) Gründung eines Betriebsrats entlassen? Darf ein Unternehmen Mitarbeiter wegen Leistungsdefiziten entlassen?

Kündigungen im Zusammenhang mit der geplanten Gründung eines Betriebsrats unzulässig:

Kündigungen von Mitarbeitern wegen der geplanten oder tatsächlich durchgeführten Gründung eines Betriebsrats sind generell unzulässig. Der Arbeitgeber darf weder die Gründung eines Betriebsrats noch dessen Arbeit behindern. Die Kündigung von Mitarbeitern, die einen Betriebsrat gründen wollen, stellt allerdings eine eklatante Behinderung des Betriebsrates dar. Zudem braucht der Arbeitgeber in Unternehmen mit regelmäßig mehr als zehn Mitarbeitern einen vom Kündigungsschutzgesetz anerkannten Kündigungsgrund. Dieser kann niemals im Zusammenhang mit der Gründung eines Betriebsrats gefunden werden. Anerkannt sind lediglich betriebsbedingte, personenbedingte und verhaltensbedingte Gründe.

Kündigungen wegen Leistungsdefiziten in der Praxis nur sehr selten wirksam:

Freunde und Verwandte mit selbstgestalteten Weihnachtskarten überraschen

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Jedes Jahr im Dezember kurz vor Weihnachten, wenn die passenden Geschenke für die Familie und Freunde gefunden sind, geht es darum, diese ansprechend zu verpacken und mit einer ansprechenden Weihnachtskarte zu versehen. Wer dabei nicht auf Lösungen von der Stange und die immer gleichen Karten aus dem Handel zurückgreifen möchte, der ist auf der Webseite http://www.ausdrucken.eu genau richtig. Hier gibt es nicht nur eine große Auswahl an Kalendern, Stundenplänen und Ausmalbildern, sondern eben auch Karten zu verschiedenen Anlässen, die selbst gestaltet und kostenlos ausgedruckt werden können.

Für eine individuelle Weihnachtskarte wird einfach eine der zahlreichen Motivvorlagen auf http://www.ausdrucken.eu/druck/karten/weihnachtskarten.php ausgewählt und mit persönlichen Grüßen in der gewünschten Schriftart versehen. Derart individualisiert und nach eigenen Vorstellungen gestaltet, wird die Weihnachtskarte dann ganz einfach am eigenen Computer zu Hause ausgedruckt. Auf diese Weise bekommt jedes Geschenk noch einmal eine ganz persönliche Note und sorgt so für noch mehr Freude bei dem Beschenkten.

Park Inn by Radisson Berlin Alexanderplatz: Unterstützung für Ronald McDonald Haus Berlin Wedding im Advent

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  Unterstützung für Ronald McDonald Haus Berlin Wedding im Advent
Cindy Gill, Leiterin Ronald McDonald Haus Berlin Wedding und Jürgen Gangl, General Manager Park Inn

13. Dezember 2015 - Gerade die Adventszeit ist für Familien, die ein Kind verloren haben, besonders schwer. Um den Schmerz gemeinsam zu teilen, finden am zweiten Sonntag im Dezember auf der ganzen Welt Lichtergottesdienste zum Andenken an die verstorbenen Kinder statt. Hierzu lädt das Ronald McDonalds Haus Berlin Wedding jedes Jahr Familien ein, die ein Kind verloren haben. "Das Park Inn am Alexanderplatz kooperiert bereits seit mehreren Jahren mit dem Ronald McDonalds Haus Berlin Wedding. In diesem Jahr übernachten sieben Familien bei uns in zwei Suiten und sechs Hotelzimmern. Es ist uns wichtig, dass die Familien in der Marienkirche dabei sein können - deshalb unterstützen wir hier sehr gerne", erklärt Jürgen Gangl, General Manager des Park Inn Berlin Alexanderplatz.

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