Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit einer Betriebskostenabrechnung
Verfasser: pr-gateway on Friday, 5 February 2016Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
In vorangegangenen Artikeln hatte ich bereits zu der Frage der formalen Wirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung und zu der Nachvollziehbarkeit Stellung genommen. Letzte Stufe der Prüfung ist die inhaltliche Richtigkeit. Um diese vornehmen zu können, muss der Mieter in der Regel Einsicht in die der Betriebskostenabrechnung zu Grunde liegenden Rechnungen, Verträge und sonstigen Belege vornehmen. Die Einsichtnahme muss ebenfalls dann beim Vermieter erfolgen, wenn dieser sich weigert, die Kopien zu übersenden. Einen Anspruch auf Übersendung der Kopien hat der Mieter nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel wenn der Anfahrtsweg zum Vermieter sehr lang ist.
Inhaltliche Richtigkeit schwierig zu überprüfen
Bei der Belegeinsicht muss der Mieter folgende Punkte im Einzelnen überprüfen: