Das hat sich zum Jahreswechsel geändert
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 18 January 2022
Das neue Jahr ist noch jung. Einige Gesetzesänderungen sind aber schon mit der Silvesternacht in Kraft getreten. Sie betreffen Arbeitnehmer, Minijobber, Unterhaltszahlende, Hartz-IV-Empfänger und Frührentner. Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. stellt die wichtigsten Neuregelungen vor, die durchwegs positiv ausfallen.
Steuerfreibetrag angehoben
Wie in den vergangenen Jahren steigt der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer an. Er stellt die Grenze für das zu versteuernde Einkommen dar, bis zu dessen Betrag keine Steuern gezahlt werden müssen. Für Ledige erhöht er sich auf 9.984 Euro. Das macht ein Plus von 240 Euro gegenüber dem Vorjahr. Ehepartnern, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, steht die doppelte Summe von 19.968 Euro zu. Arbeitnehmer und steuerzahlende Rentner haben also geringfügig mehr Geld zur Verfügung.